Kein Widerruf der Waffenerlaubnis - sichere Aufbewahrung der Waffe

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Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus dem Juli 2023 zeigt, dass die Waffenerlaubnis eines Jägers nicht widerrufen werden kann, wenn er seine Waffen sicher aufbewahrt. Der Jäger hatte die Schlüssel zu seinem Waffenschrank in der Schublade seines Nachttisches aufbewahrt. Das Gericht entschied, dass dies nicht zu einer unzuverlässigen Person macht.

Im vorliegenden Fall war der Jäger Sportschütze und Jäger. Er hatte einen Waffenschrank in seinem Schlafzimmer, in dem er seine Waffen aufbewahrte. Die Schlüssel zu dem Waffenschrank hatte er in der Schublade seines Nachttisches aufbewahrt.

Die Polizei hatte den Jäger kontrolliert und festgestellt, dass er die Schlüssel zu seinem Waffenschrank nicht ordnungsgemäß aufbewahrt hatte. Die Polizei leitete daraufhin ein Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit des Jägers ein.

Das zuständige Ordnungsamt ordnete den Widerruf der Waffenerlaubnis des Jägers an. Es begründete dies damit, dass der Jäger nicht zuverlässig sei, weil er die Schlüssel zu seinem Waffenschrank nicht ordnungsgemäß aufbewahrt habe.

Der Jäger legte gegen den Widerruf der Waffenerlaubnis Widerspruch ein. Er argumentierte, dass er seine Waffen sicher aufbewahrt habe. Er habe die Schlüssel zu seinem Waffenschrank in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt.

Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Jäger Recht. Es entschied, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis rechtswidrig sei. Das Gericht führte aus, dass der Jäger seine Waffen sicher aufbewahrt habe. Die Aufbewahrung der Schlüssel in der Schublade seines Nachttisches sei nicht zu beanstanden.

Das OVG NRW hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Das OVG führt aus, dass die Aufbewahrung der Schlüssel in der Schublade des Nachttisches nicht zu einer unzuverlässigen Person macht. Der Jäger habe die Schlüssel in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt. Dies sei ausreichend, um die Waffen sicher zu verwahren.

Dieses Urteil zeigt, dass die Aufbewahrung der Schlüssel zu einem Waffenschrank nicht zwingend in einem Waffenschrank erfolgen muss. Es ist auch ausreichend, wenn die Schlüssel in einem anderen verschlossenen Schrank aufbewahrt werden.

Folgende Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang:

  • Was ist eine Waffenerlaubnis?
  • Was ist ein Waffenschrank?
  • Welche Pflichten hat ein Waffenbesitzer?

Was ist eine Waffenerlaubnis?

Eine Waffenerlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, die zum Besitz und zum Führen von Waffen erforderlich ist. Waffenerlaubnisse werden von den zuständigen Behörden, in der Regel den Ordnungsämtern, erteilt.

Was ist ein Waffenschrank?

Ein Waffenschrank ist ein verschließbarer Behälter, in dem Waffen und Munition sicher aufbewahrt werden können. Waffenschränke müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um als sicher zu gelten.

Welche Pflichten hat ein Waffenbesitzer?

Ein Waffenbesitzer hat folgende Pflichten:

  • Er muss seine Waffen sicher aufbewahren.
  • Er darf seine Waffen nur zu den gesetzlich zulässigen Zwecken verwenden.
  • Er muss seine Waffen regelmäßig warten und instand halten.

Im vorliegenden Fall hat der Jäger seine Waffen sicher aufbewahrt. Er hat seine Waffen in einem Waffenschrank aufbewahrt und die Schlüssel zu dem Waffenschrank in einem anderen verschlossenen Schrank aufbewahrt. Dies ist ausreichend, um die Waffen sicher zu verwahren.

Fazit

Die Aufbewahrung der Schlüssel zu einem Waffenschrank muss nicht zwingend in einem Waffenschrank erfolgen. Es ist auch ausreichend, wenn die Schlüssel in einem anderen verschlossenen Schrank aufbewahrt werden.

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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

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