Keine Angst vor Erteilung der italienischen Steuernummer

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Die italienische  Steuernummer (Codice Fiscale) hat die Funktion die Person näher zu definieren um Verwechslungen zu vermeiden, was bei Namensgleichheit gar im selben Ort schon von Wichtigkeit sein kann -  etwa bei Zustellung eines Mahnbescheides wg. Geschwindigkeitsüberschreitung an den richtigen Adressaten.

Sie enthält Angaben über den Namen, den Tag der Geburt, das Geschlecht und den Geburtsort bzw. Staat und hat die Funktion der österreichischen Versicherungsnummer bzw. der deutschen Identifikationsnummer.

Sie ist Voraussetzung um am täglichen Leben in Italien aktiv teilnehmen zu können, das heißt nicht schon beim Restaurantbesuch, dem Kauf im Supermarkt oder der Hotelbuchung aber z.B. für den Erhalt des Telepasses, Online Reservierungen von Theaterkarten oder den Kauf einer Immobilie.

Die Zuteilung an sich löst keine Steuerpflicht aus es sei denn der Rechtsvorgang für den diese beantragt wird hat steuerrechtliche Folgen. Das ist eben z.B. beim Kauf einer Immobilie der Fall; hier werden etwa Eintragungsgebühren in den Grundkataster/-buch und die jährliche Grundsteuer für Zweitwohnsitze fällig sowie die TARI d.h. Abfallgebühr.

Auch bei Klagseinbringung oder der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens auf Grund (eines ausländischen) Titels wird die Angabe der ital. Steuernummer für die Identifikation der Prozesspartei verlangt.

Ebenso bei Durchführung des Nachlassverfahrens auf Grund eines europäischen Nachlasszeugnisses bezüglich des in Italien gelegenen Vermögens wie Bankkonten oder Immobilien - bei letzteren ist diese zur Eintragung in den Grundkataster/-buch notwendig – auch wenn keine Erbschaftssteuer fällig sein sollte. Auch der Kurator eines Nachlasses, der sich vor dem beabsichtigten Verkauf der Immobilie im Grundbuch bzw. -kataster eintragen lassen muss, muss diese beantragen.

Foto(s): walter Ulrike Christine


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