Keine Anwendung der im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. März 2011 entschieden, dass Leiharbeitnehmer, für den Fall, dass Sie durch die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einen Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber auf Zahlung des im Entleihbetrieb geltenden Lohnes haben, nicht die Ausschlussfristen der im Entleihbetrieb geltenden Ausschlussfristen beachten müssen. Begründet wird dies durch den 5. Senat damit, dass die Ausschlussfristen nicht zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen gehören, die der Verleiher den Leiharbeitnehmern „gewähren” muss.

Diese Entscheidung wird auch auf die Fälle Einfluss haben, in denen nachträglich etwa der 1. Senat des BAG entscheidet, dass Tarifverträge keine solchen sind, weil die abschließenden Parteien etwa nicht tariffähig waren, so wie bereits hinsichtlich des „Dachverbandes” CGZP entschieden wurde.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jens Riesbeck

Beiträge zum Thema