Keine Haftung des Internetanschlussinhabers für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger
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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8.1.2014 (Az. I ZR 169/12) entschieden, dass ein Inhaber eines Internetanschlusses nicht für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen in seinem Haushalt haftet, wenn der Inhaber bisher keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.
Damit hat der BGH seine Rechtsprechung in dieser Fallkonstellation präzisiert und eine vergleichbare Entscheidung wie für die Haftung bei minderjährigen Familienangehörigen (sog. Morpheus-Urteil des BGH) eingeführt.
Also bevor nichts passiert ist und insbesondere bislang noch keine Abmahnung zugegangen ist, müssen Sie Ihre Familienangehörigen nicht überwachen oder sonstige besondere Maßnahmen zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen ergreifen.
Bei Fragen zu urheberrechtlichen Abmahnungen können Sie sich gern an uns wenden, wir sind zeitnah für Sie erreichbar per E-Mail unter info@sz-law.de oder per Telefon unter 0351/8106245.
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