Keine kleinere Wohnung für Wochenendväter

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Nach einer Scheidung und verlorenem Arbeitsplatz droht zu allem Übel häufig noch der Umzug in eine kleinere "Singlewohnung". Die Arbeitsagentur verlangt einen Umzug, wenn die bisherige Wohnung für einen Single zu groß ist. Solange aber regelmäßig jedes Wochenende Kinderbetreuung in der Wohnung stattfindet, ist der Elternteil nicht als Alleinstehender einzustufen, sondern bildet mit seinen Kindern eine Bedarfsgemeinschaft und muss nicht umziehen (S 14 AS 80/07 SG Aachen).


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