Keine Kündigung aufgrund unrechtmäßiger ärztlichen Untersuchung ​

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In einem bemerkenswerten Fall vor dem Arbeitsgericht Suhl (Aktenzeichen 6 Ca 592/23) wurde entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers, die aufgrund einer unrechtmäßigen ärztlichen Untersuchung ausgesprochen wurde, unwirksam ist. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung des Schutzes Ihrer Rechte als Arbeitnehmer.

Kern des Falls: Ein Arbeitnehmer wurde als Schießstandwart eingestellt, unter dem Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung. Trotz fehlender rechtlicher Grundlage führte der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung durch und kündigte auf dieser Basis während der Probezeit. Der Arbeitnehmer klagte erfolgreich gegen die Kündigung.

Wichtige Entscheidungen des Gerichts:

Unwirksamkeit der Kündigung: Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung unwirksam war, da sie auf einer unrechtmäßigen ärztlichen Untersuchung basierte.

Weiterbeschäftigung: Der Arbeitgeber wurde verurteilt, den Kläger weiter zu beschäftigen, bis eine rechtskräftige Entscheidung getroffen wird.

Annahmeverzugslohn: Der Kläger erhielt Anspruch auf Lohnzahlungen für die Monate nach der Kündigung.

Löschung von Gesundheitsdaten: Der Arbeitgeber wurde angewiesen, alle unrechtmäßig erhobenen Gesundheitsdaten des Klägers zu löschen.

Was bedeutet das für Sie?Dieser Fall zeigt, wie entscheidend es ist, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu kennen und zu verteidigen. Unrechtmäßige Kündigungen und Verletzungen Ihrer Privatsphäre dürfen nicht unbeantwortet bleiben. Als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich bereit, Sie in solchen Situationen zu unterstützen und Ihre Rechte zu schützen. Zögern Sie nicht, sich bei arbeitsrechtlichen Problemen an mich zu wenden.


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