Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in angeordneter Corona-Quarantäne?

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„Millionenschwere Entscheidung“

Für die einen die „Impfpflicht durch die Hintertür", für die anderen eine richtige Entscheidung. Für das Land NRW geht es um Millionen: Ungeimpften soll bei Quarantäne der Verdienstausfall nicht mehr ausgeglichen werden.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen sieht in der Regel zukünftig keine Entschädigungen mehr vor: das Land werde entsprechend des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes zum 11. Oktober die bisherige Regelung für Ungeimpfte auslaufen lassen, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mit. Keine Entschädigung erhält demnach laut Gesetz (Infektionsschutzgesetz § 56 Abs. 1 IfSG) dann, wer den Ausfall durch Inanspruchnahme einer empfohlenen Schutzimpfung hätte vermeiden können. Darauf haben sich Bund und Ländern am 22.09.2021 verständigt. Diese Regelung greife spätestens ab 01.11.2021. NRW zieht vor: Bislang hat der Arbeitgeber den Lohn bei Verdienstausfall fortgezahlt. Er konnte sich den Betrag dann von den kommunalen Landschaftsverbänden erstatten lassen (Lohnersatzleistung). Auf diesem Wege sind laut Ministeriumsangaben bislang rund 120 Millionen Euro für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Abs. 1 IfSG ausgegeben worden.

"Wer sich also die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegen spricht, steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein – nicht der Arbeitgeber, nicht die Solidargemeinschaft", sagte Laumann. 

Betroffen sind demnach Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Des Weiteren sei aber klar, dass diese Regelung weiterhin nicht für Personen gelte, die sich nicht impfen lassen können (wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen beispielsweise). Auch bleibt der Anspruch auf Lohnersatzleistungen für Genesene und Geimpfte bestehen, die erneut erkranken oder Impfdurchbrüchen unterliegen.

"Drohende Gefahr," so Lars Althoff, Fachanwalt für Arbeitsrecht, "sei unter anderem aber darin zu sehen, dass Angestellte ihrem Chef gegenüber eine Quarantäneanordnung verschweigen, um weiterhin Lohn beziehen zu können. Damit verletzten sie "arbeitsrechtliche Nebenpflichten“. Derartige Falschaussagen könnten sowohl Abmahnung als auch Kündigung zur Folge haben.", so der Rechtsanwalt.

Juristisch ist der mögliche Wegfall der Lohnersatzleistung umstritten. Fragestellungen zu durch den Arbeitnehmer verschwiegener Quarantäne, zum Umgang mit der Offenbarung des Impftstatus gegenüber dem Arbeitgeber sind mögliche Themen, mit denen auch die Arbeitsgerichte nach Eintreten der neuen Regelung noch einiges zu tun bekommen.

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RA Lars Althoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Foto(s): @jennifergeissler

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