Keine MPU bei bereits vorher ausgeräumten Zweifeln an der Fahrtauglichkeit wegen Epilepsie?

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Beschluss im März 2016 für Recht befunden, dass eine behördliche Gutachtensbeibringungsanordnung aufzuheben ist, wenn die Bedenken gegen die Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers, die zu Recht zur Anordnung der Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens geführt haben, bereits vor Vorlage in sonstiger Weise vollständig ausgeräumt wurden.

Die Betroffene hatte im vorliegenden Fall innerhalb eines Strafverfahrens ein ärztliches Attest vorgelegt, wonach sie aufgrund einer Epilepsieerkrankung für unabsehbare Zeit verhandlungsunfähig sei. Die Fahrerlaubnisbehörde nahm dies sodann zum Anlass, die Beibringung eines Gutachtens anzuordnen, um eine etwaige Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit aufgrund dieser Erkrankung feststellen zu lassen.

Trotz Beibringung eines, die Fahreignung bestätigenden fachärztlichen Privatgutachtens durch einen Facharzt für Neurologie entzog die Behörde der Betroffenen schließlich die Fahrerlaubnis mit der Begründung, dass dies nicht ausreiche, um die Eignungszweifel gänzlich auszuräumen.

Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des VG München, welcher den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ablehnte, blieb im Ergebnis letztlich erfolglos und wurde durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen.  

Das Gericht begründete dies damit, dass keine Anhaltspunkte vorlägen, die für eine Rechtswidrigkeit der Fahrerlaubnisentziehung sprechen würden. Das im Strafverfahren vorgelegte Attest habe demnach ausreichenden Anlass geboten, ein die Fahreignung überprüfendes Gutachten anzufordern.        

Tipp: Hätte die Betroffene hingegen ein privatärztliches Gutachten eines Arztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorgelegt, so wäre die Gutachtensbeibringungsanordnung aufgrund der Ausräumung aller Zweifel an der Fahrtauglichkeit hier wohl aufzuheben gewesen.

Hinweis:

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Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin.

Videolink: https://www.youtube.com/watch?v=B00p6U_eTUg


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