Keine Nachschusspflicht des Kommanditisten eines Containerschiffes (MS C.)?

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Der BGH hatte mit Urteil vom 12.03.13, A.z.: II ZR 74/11 im Fall einer Kommanditistin des Containerschiffes MS C. klargestellt, dass auch ein Beschluss der Kommanditgesellschaft, der die Kommanditisten zur Zahlung eines Nachschusses rechtsunwirksam ist, falls hierzu keine Ermächtigungsgrundlage im Gesellschaftsvertrag existiert.

MJH Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Martin J. Haas meint: Ein klarstellendes und richtungsweisendes Urteil für Anleger von Schiffsfonds und Containerfonds die von Ihren Gesellschaftern Nachschüsse verlangen. Glauben Sie nicht alles, was in einem Beschluss steht. Und wenn Sie zu früh gezahlt haben, können Sie es ggf. wieder zurückholen. Lassen Sie einen Fachanwalt für Bankrecht prüfen. Wir freuen Ihnen weiter helfen zu können!



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