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Keine Prämienrückzahlung bei privaten Krankenversicherungen

  • 2 Minuten Lesezeit
Alison Jones anwalt.de-Redaktion
  • Verbraucher können keine Prämienerhöhungen von privaten Krankenversicherungen zurückverlangen.
  • Die Prämienerhöhung muss formell zulässig sein. Ob der Treuhänder, der der Erhöhung zustimmen muss, von der Versicherung unabhängig ist, darf das Gericht dabei nicht überprüfen.
  • Eine Rückforderung wegen fehlender Begründung der Erhöhung bleibt möglich.

Für Millionen von Privatversicherten sind die jährlichen Beitragserhöhungen der Krankenversicherung ein finanzielles Ärgernis. Einige Versicherte haben daher gegen diese jährlichen Erhöhungen geklagt und eine Rückerstattung der Beiträge der vergangenen Jahre verlangt. Mehrere Amts- und Landgerichte gaben den Klägern Recht: Die unzureichende Begründung der Beitragserhöhung und die Abhängigkeit des Treuhänders, der die erhöhten Beiträge überprüfen soll, von der Versicherung sprächen für die Kläger.

Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun jedoch widersprochen (Urteil vom 19.12.2018, AZ: IV ZR 255/17). Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss ein unabhängiger Treuhänder feststellen, ob und in welcher Höhe eine Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung gerechtfertigt ist. Ob der Treuhänder unabhängig von der Versicherung ist oder nicht, überprüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, BaFin. Die Gerichte im Verfahren zwischen Versicherung und Versicherte haben diese Befugnis nicht. Es kommt laut BGH nur darauf an, ob die Berechnung richtig war oder nicht. Solange dort keine Fehler aufgetreten sind, kann man die Erhöhung nicht aus formellen Gründen angreifen und eine Rückerstattung fordern. Die Prämienerhöhung muss aber begründet werden.

Worauf sollte man beim Versicherungsschreiben zur Beitragserhöhung achten?

Versicherte sollten bei einem Schreiben ihrer privaten Krankenversicherung zur Beitragserhöhung auf verschiedene Punkte achten:

  • Enthält das Schreiben eine Berechnung oder andere Zahlen über die Höhe der Kosten? Solche Berechnungen können Teil der Begründung für die Erhöhung sein.
  • Wie ist die Begründung ausgeführt? Nennt die Versicherung konkrete Erwägungen? Das ist relevant, denn die Begründung ist formeller Bestandteil der Prämienerhöhung.

Wie muss die Begründung gestaltet sein?

Die Prämienerhöhung muss auch nach dem neuen BGH-Urteil ausreichend begründet sein. Das heißt, die Versicherung darf nicht nur den Gesetzeswortlaut im Schreiben abdrucken, sondern muss zumindest kurz ausführen, welche Erwägungen für die Erhöhung relevant waren. Dazu gehört beispielsweise die Erklärung, dass sich die Versicherungsleistungen verteuert haben. Die Versicherung muss nicht ihre genaue Prämienkalkulation offenlegen. Die Rechnungsgrundlage, auf der die Prämienanpassung basiert, und die wesentlichen Kriterien, die die Höhe der Anpassung beeinflusst haben, müssen hingegen benannt werden.

Der Prozess der Beitragserhöhung in Kürze

Gesetzliche Grundlage für die Erhöhung von Versicherungsprämien ist § 203 VVG. Danach muss die Versicherung folgende Punkte einhalten:

  • Die Grundlage für die Berechnung der Prämienhöhe muss sich dauerhaft verändert haben (bspw. Verteuerung der Versicherungsleistung durch Inflation).
  • Die neue Prämienhöhe muss auf der veränderten Grundlage basieren. Sie darf also nicht aus der Luft gegriffen sein.
  • Die neue Prämie muss auch im konkreten Einzelfall für den jeweiligen Versicherten korrekt berechnet werden (sog. individuelle Prämienanpassung).
  • Ein unabhängiger Treuhänder muss die technischen Berechnungsgrundlagen überprüfen und der Prämienanpassung zugestimmt haben.
  • Die Prämienanpassung muss dem Versicherten mitgeteilt und schriftlich begründet werden.

(AJO)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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