Kendrick Lamar wegen Urheberrechtsverletzungen im Visier

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Der US-amerikanische Rapper Kendrick Lamar hat zu dem Film Black Panther“, welcher am 15. Februar 2018 in den deutschen Kinos anläuft, den Soundtrack All the Stars“ beigesteuert. Das hierzu erschienene Musikvideo könnte nun jedoch für einen Rechtsstreit sorgen, da dem Sänger Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.

Hintergrund ist folgender: Das Musikvideo enthält Szenen, deren Darstellung stark an die Gemälde-Serie Constellations“ der britisch-liberianischen Künstlerin Lina Iris Viktor erinnern, in welcher verschiedene geometrische Formen in 24-Karat-Gold dargestellt werden. Die Künstlerin hatte jedoch sowohl im November 2016 als auch im Dezember 2017 eine Zusammenarbeit mit der PR-Agentur von Marvel und Disney abgelehnt, sowohl in Bezug auf das Bereitstellen der Werke der Constellations“-Reihe als auch auf die Schaffung neuer Bilder für den Film.

Die Künstlerin hat inzwischen Anthony Tiffith, den Produzenten des Musikvideos, anwaltlich zu einer öffentlichen Entschuldigung sowie zur Zahlung einer Lizenzgebühr für die unbefugte Verwendung der Werke auffordern lassen.

Konkret lautet der Vorwurf, dass das Musikvideo eine 19-sekündige Sequenz (ab Minute 2:59) enthielte, in welcher sinngemäß nicht nur das „unmittelbar erkennbare und einzigartige Aussehen“ der Arbeit der Künstlerin, sondern auch viele der spezifischen urheberrechtsfähigen Elemente der Gemäldeserie Constellations“, insbesondere stilisierte Motive mythischer Tiere, vergoldete geometrische Formen auf schwarzem Hintergrund sowie für die Werke der Künstlerin typische strukturierte Bereiche und Muster, die in einer gitterartigen Anordnung von Formen angeordnet sind, kopiert worden seien.

Unter deutsches Urheberrecht subsumiert wäre in dieser Konstellation zum einen die Frage zu beantworten, ob die Szene, die lediglich 19 Sekunden von 3:54 Minuten Gesamtlänge des Videos ausmacht, dazu führt, dass die streitgegenständliche Szene als nur nebensächlich zu bewerten und somit nur unwesentliches Beiwerk i. S. d. § 57 UrhG ist. Der BGH setzt dieser Schutzschranke jedoch sehr enge Grenzen und nimmt ein unwesentliches Beiwerk nur in Ausnahmefällen an. Bei der Einbindung von Werken der bildenden Kunst in andere Werke, wie hier in ein Musikvideo, kann durchaus eine Urheberrechtsverletzung mangels Zustimmung des Urhebers vorliegen (vgl. BGH, I ZR 177/13), gerade wenn wie im konkreten Fall die visuelle Gestaltung des Videos sich für mehrere Sekunden ausschließlich auf das kopierte Werk beschränkt. Unsere Kanzlei hatte vor dem Landgericht München I (Az. 37 O 17765/16) einen ähnlich gelagerten Fall, bei dem das Werk einer Künstlerin zu Anfang und am Ende in einen Videoclip eingebunden wurde, bei dem die Urheberrechtsverletzung durch Einblenden des Werks für 6 Sekunden in einem Video mit Gesamtlänge von 19 Sekunden unproblematisch bejaht wurde.

Zum anderen wäre die Frage zu beantworten, ob die im Musikvideo gezeigten Bilder überhaupt in den Schutzbereich der Urheberrechte der Künstlerin eingreifen, da sie nicht 1:1 von ihren Werken übernommen wurden. Die Vielzahl der übernommenen Elemente dürfte jedoch dazu führen, dass die Bilder im Video als nahezu identisch mit den Werken der Künstlerin anzusehen sind, sodass nach deutschem Urheberrecht eine Verletzung zu bejahen wäre. Das Landgericht München I hat in einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem die Kopie eines Werks der bildenden Kunst in einem Videoclip gezeigt wurde, eine Urheberrechtsverletzung bejaht (vgl. LG München I, Teilurteil v. 18.07.2014 – 21 O 12546/13).

Brisant ist in dem Zusammenhang, dass der Film Black Panther“ die Geschichte des ersten schwarzen Comic-Superhelden darstellt und ihm somit große symbolische Bedeutung insbesondere für die black empowerment“-Bewegung zukommt. Umso entsetzter ist die Künstlerin Lina Iris Viktor daher, dass gerade bei diesem Film die Werke afrikanischer Künstler unbefugt verwendet werden und das auch noch in dem Musikvideo eines Rappers, der sich in der Vergangenheit wiederholt gegen soziale Ungerechtigkeit und Diskriminierung einsetzte.

Wenn auch Sie wissen wollen, wie Sie Ihre Rechte bei Urheberrechtsverletzungen konsequent durchsetzen können, sprechen Sie uns an.


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