Kennen Sie die Gewährleistungsmarke?

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Mit dem Markenmodernisierungsgesetz (MaMoG) wurde dieses Jahr eine neue Markenform eingeführt: die Gewährleistungsmarke. Sie existiert bereits seit Herbst 2017 auf europäischer Ebene und musste nun durch die Marken-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2436) auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

Was schützt die Gewährleistungsmarke?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Die Gewährleistungsmarke ist in § 106a MarkenG geregelt und soll bestimmte Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen garantieren. Sie wird auf ein unabhängiges Unternehmen angemeldet. Dieses darf das entsprechende Produkt oder die Dienstleistung nicht selbst anbieten. Die Markennutzer bringen die Gewährleistungsmarke dann als eine Art Gütesiegel auf ihren Produkten an. Diese versprechen zum Beispiel bestimmte Produktions- oder Sicherheitsbedingungen. In § 106a MarkenG werden die Eigenschaften beschrieben, die eine solche Marke gewährleisten kann: erstens das Material, zweitens die Art und Weise der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen und drittens die Qualität, die Genauigkeit oder andere Eigenschaften mit Ausnahme der geografischen Herkunft.“

Was unterscheidet sie von der EU-Gewährleistungsmarke?

§ 106a MarkenG beruht auf der europäischen und entspricht inhaltlich Art. 83 Abs. 1 der Unionsmarkenverordnung, der die Gewährleistungsmarke enthält. Die EU-Gewährleistungsmarke gewährt einen Markenschutz in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die nationale deutsche Gewährleistungsmarke hingegen gibt auf Deutschland beschränkte Schutzrechte. Man sollte sich daher bei der Anmeldung der Marke genau überlegen, wo das Gütesiegel gelten soll.

Fazit

Die Gewährleistungsmarke ist eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Marken, da sie die Qualität und nicht die Herkunft der Waren schützt. Außerdem sorgt die deutsche Gewährleistungsmarke für eine Synchronisierung des nationalen und europäischen Rechts und damit einen besseren Schutz der eigenen Rechte.

Bei Fragen zur Markenanmeldung können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/kennen-sie-die-gewaehrleistungsmarke/


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