Kennen Sie Ihre gewerblichen Schutzrechte, Ihr "Portfolio"?

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Kennen Sie Ihr marken- und designrechtliches Portfolio? Wissen Sie, wem Sie an Ihren Rechten Lizenzen eingeräumt haben? Oder nutzen Sie urheberrechtlich geschützte Inhalte – Bilder, Texte, Computerprogramme – und haben Sie alle Lizenzverträge im Blick, einschließlich etwaiger Laufzeiten? Viele Unternehmen – größere wie kleinere – haben über die Jahre mehrere, teilweise zahlreiche Marken angemeldet. Durch Vertreterwechsel ist die Übersicht verlorengegangen und alles „müsste mal aufgearbeitet“ werden.

Und das ist wichtig, denn Schutzrechte – wie etwa Marken oder Designs (früher: Warenzeichen) – können gelöscht werden, wenn sie nicht benutzt werden (Marken) oder wenn die Verlängerungsgebühren nicht gezahlt werden (Marken, Designs). So verliert man Rechte, weil Fristen übersehen werden.

Bei der Bearbeitung des Portfolios eines Markenartiklers kann man auch mal schmunzeln: Gestaltungen, die z. B. im Jahr 1956 beim Amtsgericht Bochum eingetragen wurden, sind heute natürlich nicht mehr geschützt. Oder doch? Denn durch die bekannte Geburtstagszug-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 kann sich die Rechtslage geändert haben. Das aber ist im Einzelfall zu prüfen.

Eine Schutzrechts-Due-Diligence, also die genaue Prüfung der Fragen

  • Welche Marken haben wir? Bis wann sind sie geschützt? Welche werden verwendet?
  • Welche Lizenzen haben wir eingeräumt oder welche – einschließlich PC-Programm-Lizenzen – nutzen wir selber?
  • Haben wir eigentlich alle Rechte an den Fotografien auf unserer Internetseite und in unserem Firmenprospekt?

kann sich also anbieten, wenn die Rechte nur noch irgendwie in 2 – 3 Leitzordnern gesammelt werden, die keiner mehr kennt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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