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Kfz-Versicherung: Sicherheit für die Flotte

  • 3 Minuten Lesezeit
Gabriele Weintz anwalt.de-Redaktion

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Mobilität und Flexibilität ist für jeden Unternehmer wichtig, egal ob Gewerbetreibender oder Freiberufler. Aus diesem Grund gehört für viele Firmen ein Fuhrpark zur Geschäftsausstattung. Dieser kann, je nach Unternehmensgröße, nur wenige oder auch zahlreiche Fahrzeuge umfassen. Zu beachten ist in jedem Fall, dass schon ein kleiner Blechschaden, ein Unfall, eine Panne oder sogar ein Diebstahl eines Firmenfahrzeugs zu erheblichen Kosten bzw. Schadensersatzforderungen führen kann. Daher ist der Abschluss einer Kfz-Flottenversicherung speziell für Gewerbetreibende dringend zu empfehlen.

Rahmenvertrag gilt für alle Fahrzeuge

Eine Kfz-Flottenversicherung ist eine Kfz-Versicherung für gewerbliche Versicherungsnehmer. Attraktiv ist eine solche Versicherung für Unternehmen mit einem Bestand von mehreren Fahrzeugen, wobei einige Versicherer sogenannte Kleinflottentarife ab drei Fahrzeugen anbieten, herkömmliche Flottentarife gelten meist ab 25 Fahrzeugen.

Bei einer Kfz-Flottenversicherung handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer einheitlichen Rabattklasse für alle versicherten Fahrzeuge des Unternehmens, auch für solche, die neu in den Fuhrpark aufgenommen werden. Der Beitragssatz richtet sich bei einer solchen Versicherung nach der Größe der zu versichernden Flotte, nach Art der Nutzung, dem Typ der Fahrzeuge, den schadenfreien Jahren, dem Ort der Zulassung, der jährlichen Laufleistung der Fahrzeuge und dem Abstellort. Außerdem hängt der Beitragssatz davon ab, welcher Art das Gewerbe ist und ob der Versicherungsnehmer ein Existenzgründer ist, was in der Regel zur Einstufung in eine günstigere Rabattklasse führt.

Leistungen einer Flottenversicherung

Grundsätzlich umfasst eine solche Flottenversicherung die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung für alle versicherten Fahrzeuge, kann aber optional um eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung erweitert werden.

Die Haftpflichtversicherung kommt für vom Fahrer mit dem Flottenfahrzeug verursachte Schäden, egal ob Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, auf und leistet Schadensersatz maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Trifft den Fahrer keine Schuld am eingetretenen Schaden, wehrt die Flottenversicherung die Schadenersatzforderung des Unfallgegners ab.

Durch eine Teilkaskoversicherung werden zusätzlich Schäden abgedeckt, die beispielsweise durch einen Brand am Fahrzeug entstehen.

Eine Vollkaskoversicherung ist vor allem für die im gewerblichen Bereich üblichen Fahrzeug-Leasings vorgeschrieben und versichert insbesondere selbst verursachte Unfallschäden und mutwillige Beschädigungen der Fahrzeuge durch betriebsfremde Personen mit.

Der tatsächlich notwendige Versicherungsumfang bei gewerblichen Kunden hängt immer davon ab, ob die Fahrzeuge gekauft bzw. geleast sind oder ob es sich schon um ältere Fahrzeuge handelt.

Zusätzlich zu diesen Versicherungen können weitere individuell sinnvolle Versicherungsleistungen, beispielsweise ein Auslandsschadenschutz, ein Mietwagenschutz oder ein Insassenunfallschutz, hinzugebucht werden.

Vorteile einer solchen Versicherung

Der größte Vorteil einer Kfz-Flottenversicherung ist der geringe Verwaltungsaufwand für den Unternehmer, da für alle beim selben Versicherungsunternehmen versicherten Fahrzeuge, egal ob Fahrzeuge für den Innen- bzw. Außendienst oder sogar gewerbliche Fahrzeuge wie z. B. Anhänger, eine Sammelrechnung gestellt wird. Auch für den Versicherer bedeutet eine Flottenversicherung einen geringeren Verwaltungsaufwand und wirkt sich positiv auf den Preis aus – Flottenversicherungen sind daher für den Kunden oftmals wesentlich günstiger als Einzelpolicen.

Eine solche Versicherung ist auch sehr übersichtlich, da für alle Fahrzeuge ein einheitlicher durchschnittlicher Beitragssatz, der sogenannte Verlaufsrabatt, gilt. Die Einstufung der Fahrzeugflotte in eine bestimmte Verlaufsrabattklasse ist mit der allgemeinen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Kfz-Versicherung für Privatpersonen vergleichbar. Und auch für den Fuhrparkbetreiber gilt, dass derjenige, der keinen Schaden verursacht, mit der Einstufung in eine günstigere Rabattklasse und folglich niedrigeren Beiträgen belohnt wird. Die Besonderheiten bei der Berechnung des Beitrags für die Flottenversicherung sind einerseits, dass die Berechnung anhand des Schadenverlaufes der kompletten Flotte erfolgt, wobei Einzelschäden in die Gesamtberechnung einfließen, und andererseits, dass jedes neu angeschaffte Fahrzeug sofort von den günstigen Konditionen der Flottenversicherung profitiert.

Ein weiterer Vorteil einer Flottenversicherung ist, dass die Versicherungsbeiträge, im Gegensatz zu einzelnen Versicherungsverträgen, wesentlich geringer ausfallen und bei einem guten Schadensverlauf schneller sinken.

Steuerliche Berücksichtigung möglich

Ein Unternehmer hat die Möglichkeit, die tatsächlich angefallenen Kosten für den Kauf oder das Leasing der Fahrzeugflotte steuerlich geltend zu machen. Dazu gehören insbesondere die Ausgaben für die hier vorgestellte Kfz-Flottenversicherung. Daneben können auch steuerliche Aufwendungen, z. B. die Kfz-Steuern, oder steuerlich absetzbare Reparaturen für die Fahrzeuge des Fuhrparks geltend gemacht werden. Bei überwiegend privater Nutzung eines Flottenfahrzeugs sind die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten jedoch begrenzt, sodass es sich lohnen kann, ein Fahrtenbuch zu führen.

(WEI)

Foto(s): ©fotolia.de

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