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Kirchenrecht vs. staatliches Recht: Wer kann wen heiraten?

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anwalt.de-Redaktion

Nicht so romantisch, wie man sich eine Eheschließung vorstellt: Eine Ehe ist in Deutschland dann geschlossen, wenn das zuständige Standesamt ein Eheverbot ausgeschlossen und die Ehefähigkeit geprüft hat. Das umfasst neben der Volljährigkeit auch die Frage, ob keine anderweitige Ehe oder ein enges, familiäres Verhältnis besteht.

Erst wenn diese Punkte geprüft sind und die bewusste Eingehung der Ehe gewollt und erklärt wurde, ist die Ehe wirksam geschlossen und es entfalten sich Vorteile daraus. Zum Beispiel steht die Ehe dann erst unter dem Schutz des Grundgesetzes und auch steuerrechtliche Vorteile greifen dann ein.

Die rein religiöse Trauung, ganz gleich, welcher Religion die Ehegatten angehören, ist für den deutschen Staat in der Regel nicht ausschlaggebend.

Umgekehrt ist es für Gläubige der großen Weltreligionen nicht ausreichend, nur die weltliche Trauung vorzunehmen, um als verheiratet zu gelten. Seit 2009 kann auch schon vor der standesamtlichen Trauung religiös geheiratet werden. Diese Heirat entfaltet jedoch keine steuerrechtlichen oder sonstigen Vorteile.

Kirchliches Familienrecht 

Kirchenrecht ist das Recht, das sich die Kirche selbst erlassen hat oder treffender formuliert: Kirchenrecht wird zunächst als das Recht der christlichen Religion zu verstehen sein. Auch das Familienrecht ist durch das Kirchenrecht geregelt. Doch nicht nur die Christen haben ihre eigene Rechtsordnung, auch viele anderen Religionen sind von einem eigenen Rechtssystem geprägt.

Islamisches Recht

Die religiöse Rechtsordnung des Islam stellt die Scharia dar. Hier werden auch Regelungen zur Ehe nach dem Islam getroffen. Die islamische Ehe ist von der Bedeutung und dem Umfang her einem deutschen Eheversprechen und Ehevertrag gleichzusetzen und kann umfassende Vereinbarungen beinhalten, an die sich die Ehepartner halten müssen und im Falle des Falles auch einklagen können bei einem dafür zuständigen Geistlichen, in der Regel dem Leiter einer Moscheegemeinde. Als heilige Institution ist sie neben der weltlichen standesamtlichen Trauung für Muslime vorzunehmen.

Können Muslime Andersgläubige oder Nichtgläubige nach islamischen Regeln heiraten?

Die islamische Rechtsordnung Scharia unterscheidet zwischen Männern und Frauen. Während muslimische Männer Frauen anderen Glaubens ehelichen dürfen, ist es für muslimische Frauen nicht vorgesehen. Allerdings müssen die Männer hier drauf achten, dass die Frau, die sie ehelichen möchten, entweder dem jüdischen oder dem christlichen Glauben angehören.

Jüdisches Recht

Die Institution der Ehe gilt genauso wie im Islam und im Christentum auch im jüdischen Glauben als ein heiliges Gebot und eine für den Menschen vorgesehene Institution des familiären Zusammenlebens.

Können Menschen jüdischen Glaubens Andersgläubige oder Nichtgläubige nach jüdischen Regelungen heiraten?

Nein. Heiraten Juden Nichtjuden, ist die Ehe nach jüdischem Gesetz ungültig. Geregelt wird dies in der Halacha (einem Teil des Talmuds), dem rechtlichen Teil der Überlieferung des Judentums. Ähnlich wie im Islam und im Christentum kann nur ein Geistlicher des Judentums die kirchliche Ehe scheiden bzw. die Eheschließung überhaupt vornehmen.

Evangelisches Kirchenrecht

Da es keine einheitliche evangelische Institution gibt, ist das evangelische Kirchenrecht dezentral geregelt. Das bedeutet, dass die Rechtsetzung einzelnen Landeskirchen obliegt. Vorschriften zur evangelischen Eheschließung findet man unter anderem in der Trauordnung (Ev. Landeskirche Württemberg) oder im Trauungsgesetz (Landeskirche Hannover).

Können evangelische Kirchenmitglieder Andersgläubige oder Nichtgläubige kirchlich heiraten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies auch bei der evangelischen Kirche möglich. Ist einer der Ehegatten aus der Kirche ausgetreten oder gehört einer anderen Kirche an, können die Brautleute trotzdem in der evangelischen Kirche heiraten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der nicht-evangelische Ehegatte den anderen an der Ausübung des evangelischen Glaubens nicht behindert. Zudem muss auch vor der Trauung geregelt werden, dass die Kinder nach dem evangelischen Glauben erzogen werden.

Katholisches Kirchenrecht

Das katholische Kirchenrecht ist im sogenannten Codex Iuris Canonici (Kodex des kanonischen Rechtes) geregelt. Hier finden sich auch Vorschriften zur katholisch kirchlichen Eheschließung.

Können katholische Kirchenmitglieder Andersgläubige oder Nichtgläubige kirchlich heiraten?

Ja, jedoch bedarf eine solche Heirat der Erlaubnis des Ortsordinarius (Diözesanbischof) oder dessen Stellvertreters. Zudem muss der katholische Ehegatte versprechen, dem katholischen Glauben treu zu bleiben und sich auch für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen.

(MAM)

Foto(s): shutterstock.com

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