Klage gegen die DKB Bank auf Rückerstattung einer Abbuchung durch Kreditkartenbetrug, Anwalt informiert!
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser hat für eine Mandantin, die Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden ist, kürzlich eine Klage gegen die in Berlin ansässige Deutsche Kreditbank AG (nachfolgend „DKB“) eingereicht.
Die Klägerin besitzt eine sogenannte Lufthansa Miles & More Kreditkarte. Kreditkartenherausgeberin ist die DKB Bank.
Die Klägerin wehrt sich mit der Klage gegen die nicht erfolgte Erstattung einer betrügerischen Abbuchung in Höhe von 4.150 €.
Rechtsanwalt Eser ist nämlich der Auffassung, dass der Klägerin gegen die Kreditkartenbank ein Anspruch aus § 675 u Satz 2 BGB auf Erstattung der erfolgten Belastungsbuchung zusteht.
Nach der genannten Vorschrift ist der Zahlungsdienstleister (ZDL) im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs verpflichtet, dem Zahler den Betrag durch Buchung einer entsprechenden Gutschrift wieder gut zu schreiben, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist.
Das Landgericht Berlin (LG Berlin) hatte bereits in einem anderen Fall mit Urteil vom 20.09.2023 (Az.: 10 O 193/22) die Deutsche Kreditbank AG (nachfolgend „DKB“) verpflichtet, ihrem Kunden die ihm Rahmen eines Online Banking Betruges unrechtmäßig abgebuchten Beträge nebst Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten) zu erstatten.
Nur wenn die Bank nachweisen könnte, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, könnte der Bank dann ein aufrechenbarer Schadensersatzanspruch nach § 675 v BGB zustehen.
Das interessante an der Entscheidung des Landgerichtes Berlin ist hier insbesondere, dass es auch bei der Verwendung des 3-D-Secure Verfahrens sich nicht ohne weiteres auf die Seite der Bank geschlagen hat. Es hat dieses Verfahren nicht in dem Sinne als 100% sicher eingestuft.
Auch nach der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Eser sollten betroffene Kreditkartenkunden sich nicht durch die Verwendung des 3-D-Secure Verfahrens abschrecken lassen, nach dem Motto das man keine Chance gegen die Bank dann hätte.
Insoweit kommt es immer auf den Einzelfall an!
Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, 18 Jahre Berufserfahrung, kommt es leider relativ häufig vor, dass Zahlungsdientsleister bzw. Kreditkartenunternehmen ihren Kunden, die Opfer von Online-Kreditkartenbetrug geworden sind, die Rückerstattung der abgebuchten Beträge verweigern.
In solchen Fällen sollte ein auf Bankrecht spezialisierter Fachanwalt aufgesucht werden. Denn die Rechtslage ist zunächst auf Seiten des geschädigten Bankkunden.
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