Klage gegen easyCredit Teambank wegen Widerruf von Restschuldversicherungskrediten eingereicht.

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Wegen fehlender Angaben in den Darlehensverträgen kann jetzt noch vom Widerrufsjoker Gebrauch gemacht werden.

Unsere Mandantin hatte im Zeitraum von neun Jahren drei Kettenkredite abgeschlossen. Für alle drei Kredite schloss sie gleichzeitig jeweils eine Restschuldversicherung ab.

Im August 2019 widerrief die Verbraucherin die Darlehensverträge und forderte von der Teambank deren Rückabwicklung.

Was ist falsch im Darlehensvertrag?

Die Widerrufsfrist wurde unseres Erachtens nicht in Gang gesetzt, weil die Darlehensverträge nicht alle gem. § 492 BGB erforderlichen Pflichtangaben enthalten. Es fehlt nämlich die gesetzlich vorgeschriebene Angabe der Art des Darlehens.

In den Darlehensverträgen der easyCredit Teambank heißt es diesbezüglich lediglich „easyCredit-Vertrag“. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine vom Gesetzgeber vorgesehene Darlehensart. Daher meinen wir, dass in dem vorliegenden Fall die Darlehensart nicht korrekt bezeichnet wurde.

Nur wenn Art des Darlehens korrekt angegeben ist, beginnt die gesetzlich geschriebene Widerrufsfrist von zwei Wochen zu laufen. Fehlt es an dieser Pflichtangabe, so kann der Darlehensvertrag unbefristet widerrufen werden.

Was bringt mir der Widerruf? 

Wenn es in der Widerrufsinformation, wie im vorliegenden Fall, zudem heißt: „Widerrufsfolgen:....Tageszins € 0,00“, muss der Verbraucher bei wirksamen Widerruf nur die aufgenommene Darlehensvaluta zurückzahlen. Zinsen müssen dann nicht gezahlt werden. Auch müssen infolge des Widerrufs nach unserer Rechtsauffassung keine Beiträge zur Restschuldversicherung bezahlt werden. Dies führt im Fall unserer Mandantin zu einer Ersparnis von knapp € 20.000,00. Statt weitere € 15.000,00 auf das Darlehen zahlen zu müssen, verlangen wir nunmehr die Rückzahlung von überzahlten € 4.500,00.

Was kann ich tun?

Haben auch Sie einen Kreditvertrag bei der easyCredit Teambank abgeschlossen, dann empfehlen wir Ihnen, die Verträge bei einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Wir verfügen über die entsprechende Spezialisierung und Erfahrung und stehe Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.



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