Klage wegen Opel Meriva gegen Adam Opel GmbH. KBA und Rückrufcode „KCP“. Verjährung beachten!

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Drohende Verjährung zum 31.12.2023 beachten!

Rechtsanwalt Eser hat namens eines Besitzers eines mutmaßlich abgasmanipulierten Opel MERVIA Fahrzeuges eine weitere Schadensersatzklage  gegen Opel bzw. gegen die die Adam Opel GmbH, gestützt auf Abgasmanipulation, eingereicht.


Betroffen ist ein EURO 6 MERIVIA.


Das streitgegenständliche Fahrzeug ist von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrtbundesamt vom 03.11.2022 betroffen.  

Die KBA-Referenznummer lautet hierbei 011592, der Hersteller-Code der Rückrufaktion lautet
KCP.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser sollten vor allem Besitzer vom Rückruf konkret betroffene Fahrzeughalter sich nun schnellstmöglich von einer auf Dieselklagen spezialisierten Kanzlei rechtlich beraten lassen.

Nach dem verpflichtenden Rückruf dürfte es nach Auffassung von Rechtsanwalt ESER nämlich nun unstreitig sein, dass in die vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge zu mindestens eine sogenannte unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist. Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH`s und des BGH`s  steht dem Besitzer eines solchen manipulierten Fahrzeuges dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Weitere Beweise sind nicht mehr erforderlich.

Neue Rechtsprechung des BGH! Schadenersatz ohne Rückgabe des PKW möglich!
Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.06.2023 müssen betroffene Fahrzeugeigentümer ihr Fahrzeug sogar nicht mehr zurückgeben. Insoweit besteht ein Wahlrecht zwischen dem sog.  großen Schadenersatz und dem sog. kleinen Schadensersatz als pauschalierter Schadenersatz.


Voraussetzung ist einzig und allein die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die den Schadstoffausstoß im Prüfzustand senkt aber die Grenzwerte für die  Stickoxid-Emissionen aber im realen Fahrbetrieb erheblich übersteigt.  


Die von der Rückrufaktion betroffenen Eigentümer können bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. Hierzu müssen sie nicht mehr das Fahrzeug zurückzugeben.


Vor dem Hintergrund dieser sehr positiven Rechtsprechung und des bestehenden verpflichtenden Rückrufs durch das Kraftfahrtbundesamts, empfiehlt Rechtsanwalt Eser, betroffenen Opel-Besitzern kein Geld zu verschenken und sich noch vor Jahresablauf, zur Vermeidung einer drohenden Verjährung, sich von einem spezialisierten Anwalt informieren und beraten zu lassen.

Die allermeisten Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten. Wir führen kostenfrei die Korrespondenz für Sie.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist mit seinem hoch spezialisierten Team bereits seit mehr als 18 Jahren als Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei auf Verbraucherseite bundesweit tätig.

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Foto(s): Kemal Eser


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