Klage gegen Mercedes wegen B Klasse, Rückrufcode 5497524. Verjährung beachten"

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Drohende Verjährung zu, 31,12,2023 vermeiden!


Vor dem Landgericht Stuttgart hat Rechtsanwalt Eser namens eines Besitzers eines abgasmanipulierten Mercdes -Fahrzeuges eine weitere Schadensersatzklage  gegen Mercedes, gestützt auf Abgasmanipulation, eingereicht.

Betroffen ist ein EURO 5  Mercedes der B KLasse, konkret ein 200 CDI Typ 245.

Das streitgegenständliche Fahrzeug war von einem Rückruf des Kraftfahrtbundesamt aus dem Oktober 2021 betroffen.  Neben der B-Klasse ist auch die A-Klasse betroffen.

Die KBA-Referenznummer lautet hierbei 011308, der Hersteller-Code der Rückrufaktion lautet
5497524.

Der Grund für den Rückruf ist bekannt:

    „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Redu-zierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“

Folgende Details werden im Hinblick auf das streitgegenständliche Fahrzeug in der Rückrufdatenbank veröffentlicht:

KBA-Referenznummer:
011308
Hersteller-Code der Rückrufaktion:
5497524
Hersteller/Marke:
MERCEDES-BENZ
Verkaufsbezeichnung:
A-KLASSE, B-KLASSE
Baujahr von:
2009
Baujahr bis:
2011
Betroffene Fahrzeuge (weltweit):
51156
Vermutlich betroffene Fahrzeuge (Deutschland):
16377
Überwachung der Rückrufaktion durch das KBA:
überwacht
Beschreibung:
Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirk-samkeit des Emissionskontrollsystems.
Mögliche Einschränkungen der betroffenen Fahrzeugausführungen:
nicht bekannt
Abhilfemaßnahme des Herstellers:
Softwareaktualisierung.
Bekannte Vorfälle mit Sach-
und/oder Personenschäden:
nicht bekannt
Veröffentlichungsdatum:
29.10.2021

In das streitgegenständliche Fahrzeug sind nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser also mindestens eine bzw. mehrere illegale Abschalteinrichtungen eingebaut worden, die den Schadstoffausstoß im Prüfzustand senken. Im realen Fahrbetrieb haben nämliche schon unabhängige Tests erhebliche Überschreitungen der Stickoxid-Emissionen feststellen können. Audi verwendet im Emissionskontrollsystem des obigen Fahrzeugs daher verschiedene Strategien, mit denen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems in unzulässigerweise reduziert wird.

Neue Rechtsprechung des BGH! Schadenersatz ohne Rückgabe des PKW möglich!

Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.06.2023 müssen betroffene Fahrzeugeigentümer ihr Fahrzeug sogar nicht mehr zurückgeben. Insoweit besteht ein Wahlrecht zwischen dem sog.  großen Schadenersatz und dem sog. kleinen Schadensersatz als pauschalierter Schadenersatz.

Voraussetzung ist einzig und allein die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung. 

Aufgrund des amtlichen Rückrufes durch das Kraftfahrbundesamt dürfte dieses allerdings unstreitig sein, sodass unproblematisch ein pauschalierter Schadensersatzanspruch dem Kläger zustehen dürfte.

Der BGH hat in seinen Urteilen auch festgehalten, dass die Käufer dem Hersteller Mercedes nicht mehr Vorsatz nachweisen müssen.

Die von der Rückrufaktion betroffenen Eigentümer können bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. Hierzu müssen sie nicht mehr das Fahrzeug zurückzugeben.

Vor dem Hintergrund dieser sehr positiven Rechtsprechung und des bestehenden öffentlichen Rückrufs durch das Kraftfahrtbundesamts, empfiehlt Rechtsanwalt Eser, betroffenen Mercedes Besitzern kein Geld zu verschenken und sich noch vor Jahresablauf, zur Vermeidung einer drohenden Verjährung, sich von einem spezialisierten Anwalt informieren und beraten zu lassen.

Die allermeisten Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten. Wir führen kostenfrei die Korrespondenz für Sie.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist mit seinem hoch spezialisierten Team bereits seit mehr als 18 Jahren als Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei auf Verbraucherseite bundesweit tätig.

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Foto(s): RA Kemal Eser


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