Klage wegen Primes Life One Dynamic-2-Fonds

  • 3 Minuten Lesezeit

Bremen, 28.05.2009 

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat u.a. gegen die European Primes AG, die Vienna-Life Lebensversicherung AG und die dänische Sydbank A/S als finanzierende Bank eine erste Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Der betroffene Anleger hatte sich über eine überwiegend fremdfinanzierte fondsgebundene Lebensversicherung an einem Investmentfonds beteiligt. Dabei handelt es sich um den Primes Life One Dynamic-2-Fonds, einem sogenannten Dach-Hedge-Fonds. Nach Auffassung von hrp klärt der Prospekt der European Primes AG nicht ausreichend über entscheidungserhebliche Umstände auf. Zu nennen ist zum einen die undurchsichtige und komplizierte Gebührenstruktur. Dies führt dazu, dass der Fonds wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Allein im Jahr 2007, als die Aktienkurse deutlich angestiegen waren, hat der Fonds Verluste von 31,55 % produziert. Weiterhin wird durch widersprüchliche Formulierungen der Eindruck erweckt, dass die fondsgebundene Lebensversicherung kapitalgeschützt sei. Schließlich werden nach Meinung von hrp die bestehenden Verlustrisiken nicht ausreichend deutlich gemacht.

Das Fondskonzept ist hoch komplex und die Funktionsweise nur sehr schwer verständlich. Die angelegten Gelder werden zunächst über eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Vienna Life Lebensversicherung AG in den Primes Life One Dynamic / 2-Fonds investiert. Dieser Fonds wurde von der European Primes AG initiiert und aufgelegt. Der Investmentfonds Primes Life One Dynamic / 2-Fonds legt seinerseits das Kapital zu 100 % in eine kapitalgarantierte Primes Life One Note an, eine Inhaberschuldverschreibung, die von der CALYON-Bank emittiert wurde. Der Primes Life One Dynamic / 2-Fonds investiert nicht nur die Einlage der Versicherten in diese Notes. Vielmehr hat der Investmentfonds die Berechtigung, bis zum Zweifachen der Kundengelder Fremdkapital aufzunehmen, um hiermit einen spekulativen Leverage-Effekt zu erzeugen. Der Primes Life One Dynamic / 2-Fonds spekuliert mit den Kundengeldern und dem Fremdkapital jedoch nicht selbst. Vielmehr werden die Gelder in Schuldverschreibungen der CALYON-Bank investiert. Das bei dieser Bank gesammelte Vermögen wird von dort aus wiederum angelegt in ein sog. Primes Life One Portfolio der Plenum Investment AG. Das Primes Life One Portfolio, das, wie der Primes Life One Dynamic / 2-Fonds, ebenfalls von der Fa. Plenum Investment AG verwaltet wird, fungiert wie ein sog. Dach-Hedgefonds. Auch dieser Fonds sammelt zunächst nur die Gelder zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage. Bis hierher wurden die Einlagen der Anleger und das Fremdkapital nur an andere Gesellschaften weitergereicht. Erst der Dachfonds seinerseits investiert das ihm anvertraute Vermögen in eine Reihe von unterschiedlichen Single-Hedgefonds. Erst an dieser Stelle werden die Gelder erstmals zur Erwirtschaftung der zumindest versprochenen Renditen für die Lebensversicherung angelegt,

Hahn Rechtsanwälte rät den zahlreichen geschädigten Anlegern zum Erfahrungsaustausch untereinander und empfiehlt, mögliche Schadensersatzansprüche durch einen versierten Fachanwalt prüfen zu lassen.

Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2008/2009, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Peter Hahn, M.C.L., und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den häufig empfohlenen Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft ist bundesweit ausschließlich auf Anlegerseite im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und unterhält Niederlassungen in Bremen und Hamburg. Außerdem werden in monatlichem Turnus Beratungstage in Berlin und Stuttgart angeboten.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Dr. Petra Brockmann

Marcusallee 38
28359 Bremen

Tel.:  +49 421 24 685-0
Fax:  +49 421 24 685-11

E-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de

Homepage: http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann

Beiträge zum Thema