Klaka Rechtsanwälte Abmahnung Longchamp SAS – Nachahmung Tasche „Le Pliage“

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Wird Ihnen ebenso wie einem unserer Mandanten der Verkauf einer vermeintlichen Nachahmung der Longchamp Tasche „Le Pliage“ durch die Rechtsanwälte Klaka im Rahmen einer Abmahnung vorgeworfen?

Vorwurf:

Gegen eine aktuelle, auf den 16.01.2017 datierte Abmahnung der Anwälte Klaka im Auftrag der Longchamp SAS wird derzeit durch unsere Rechtsanwaltskanzlei verteidigt. In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, gegen die wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzrechte nach § 4 Nr. 3 a und b UWG der Longchamp SAS zu verstoßen. Konkret heißt es, unsere Mandantschaft biete diverse Taschen zum Kauf an, die den Taschen der Longchamp SAS sehr ähnlich seien. Es ändere nichts daran, dass die Taschen, die durch unseren Mandanten angeboten worden seien, andere Farben aufweisen würden und auch nicht das Markenzeichen der Longchamp SAS aufweisen würden. Die Taschen unserer Mandantschaft seien „täuschend ähnliche Nachahmungen“ und hätten „kleinste Details der Ausführungen des Originalmodells, etwa die Form der auf dem Korpus angebrachten Henkelenden“ übernommen.

Forderung:

Aufgrund der vermeintlichen Verstöße gegen das Leistungsschutzrecht wird unsere Mandantschaft dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, eine Auskunft u. a. über die Herkunft der Taschen zu erteilen und Schadensersatz sowie Kostenerstattung für die Beauftragung der Rechtsanwälte Klaka zu zahlen.

Kann die vorformulierte Unterlassungserklärung einfach unterzeichnet werden?

Nein, dies sollten Sie nicht tun. Die Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und enthält eine pauschale Vertragsstrafen-Regelung in Höhe von 6.000,00 €.

Wie sollte stattdessen reagiert werden?

Sie sollten such unverzüglich an eine auf das Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei wenden. Wir konnten in unserer Rechtsanwaltskanzlei bereits eine Vielzahl von Sachverhalten der vorliegenden Art erfolgreich bearbeiten.

Wie können wir Sie als spezialisierte Rechtsanwälte gegen die Vorwürfe verteidigen?

Ihre individuelle und auf Ihren konkreten Einzelfall hin angepasste Verteidigungsstrategie besprechen wir gerne mit Ihnen. Hierzu bieten wir eine erste kurze kostenlose Ersteinschätzung Ihres Sachverhaltes an. Dazu erreichen Sie uns telefonisch oder auch per E-Mail.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese keinesfalls ignorieren. Dies könnte die Gegenseite zur Einleitung von gerichtlichen Schritten bewegen. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung und schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Die folgenden Grundregeln sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung stets beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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