Abmahnung der BMW AG durch Klaka Rechtsanwälte

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Wir berichten über eine Abmahnung der BMW AG durch die Kanzlei Klaka Rechtsanwälte, München. Gegenstand der Abmahnung sind eine markenrechtliche Verletzung des BMW-Logos durch eine entsprechende Verwendung auf Pkw-Carbonteilen und wettbewerbsrechtliche Ansprüche (unter dem Gesichtspunkten der Herbeiführung einer Verwechselungsgefahr mit einer Marke, der vermeidbaren Herkunftstäuschung sowie der Rufausbeutung).

1. Was ist passiert?

Die Kanzlei Klaka Rechtsanwälte rügt eine Verletzung der Markenrechte an den kreisrunden Unternehmenslogo „BMW“, das bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Reg. Nr. 39644028 und als EU-Gemeinschaftsmarke unter der Reg. Nr. 14015143 geschützt ist. Im vorliegenden Fall wird argumentiert, dass eine Privilegierung des Abgemahnten nach § 23 MarkenG oder Art. 12 UMV(Erschöpfung von Markenrechten) nicht vorliegt.

2. Was wird gefordert?

Für die Firma BMW AG wird Unterlassung, Auskunft über Dauer und Umfang der Verletzungshandlungen sowie Schadensersatz gefordert. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der eine bezifferte Vertragsstrafe von 20.000,00 EUR gefordert wird.

Die Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Klaka Rechtsanwälte für die Abmahnung werden zu einem Gegenstandswert in Höhe von beachtlichen 600.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr werden mit 5.289,50 EUR (ohne MwSt.) berechnet.

3. Unsere Ratschläge

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten oder ist gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen ein gerichtliches Verfahren eröffnet worden? Wir haben Erfahrung mit dem Vorwurf der rechtswidrigen Nutzung bekannter Unternehmenskennzeichen. Rufen Sie uns an! Kostenlos ist für Sie die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen ganz einfach per E-Mail, per Fax oder Post (vgl. zu unseren Kontaktdaten die rechten Seite). Wir sind bundesweit und international tätig. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche marken- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Schauen Sie sich die Gegnerliste auf unserer Kanzleiseite an (vgl. hierzu den Link auf der rechte Seite): Bei uns sind Sie bestens aufgehoben!

Übereilen Sie nichts und befolgen Sie bis zu einer kompetenten fachanwaltlichen Beratung am besten folgende 4 Regeln:

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf.
b. Geben Sie keine Erklärung ab, erteilen Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen.
c. Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch noch nicht zurück.
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema mit Bezügen zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder auch mit der Prüfung Ihres Onlineauftritts. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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