Abmahnung der BMW AG durch Klaka Rechtsanwälte

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Uns liegt erneut eine aktuelle Abmahnung der BMW AG vor, die durch die Kanzlei Klaka Rechtsanwälte, München, ausgesprochen wurde. In der Abmahnung geht es um markenrechtliche Verletzungen des BMW-Logos und weiterer Marken der BMW AG wie die Verwendung der Typenbezeichnungen „3er“ oder „5er“ durch eine entsprechende Verwendung auf Fahrzeugaufklebern und in Werbeschreiben. Des Weiteren werden von der Gegenseite wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht (unter den Gesichtspunkten der Irreführung, der Herkunftstäuschung sowie der Rufausbeutung).

1. Was Ihnen passiert ist

In dem vorliegenden Abmahnschreiben wird von der Kanzlei Klaka Rechtsanwälte eine Verletzung von Markenrechten gerügt u.a. an dem kreisrunden Unternehmenslogo „BMW“ welches u.a. als Unionsmarke unter der Reg.-Nr. 14015143 geschützt ist. Die Bewerbung und der Vertrieb von Fahrzeugaufklebern, welche eine oder mehrere der BMW-Marken enthalten, würden nach Auffassung der BMW AG den guten Ruf der Marken ausnutzen und den Verkehr über (tatsächlich nicht bestehende) Unternehmensbeziehungen zwischen dem Abgemahnten und BMW in die Irre führen.

2. Was von Ihnen gefordert wird

Die Abmahnung steht in zwei Punkten gegenüber solchen von vergleichbaren Konzernen heraus: Zunächst wird, was noch üblich ist, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gefordert. Ungewöhnlich ist, dass der mit der Abmahnung überreichten vorformulierten Unterlassungserklärung eine konkrete Vertragsstrafe von 20.000,00 EUR pro Zuwiderhandlung zu Grunde gelegt wird.

Außerdem werden die Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Klaka Rechtsanwälte für die ausgesprochene Abmahnung zu einem sehr hohen Gegenstandswert in Höhe von 600.000,00 EUR und die (übliche) Geschäftsgebühr für die Abmahnung mit einer 1,5-fachen Gebühr, nämlich 5.289,50 EUR (ohne MwSt.), berechnet.

3. Unsere Empfehlung für Sie

Wenn Sie diesen Rechtstipp auf anwalt.de von uns gelesen haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie bereits eine solche Abmahnung erhalten haben oder gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen sogar vielleicht ein gerichtliches Verfahren geführt wird.

Es wäre absolut nicht ratsam, die Abmahnung zu ignorieren. Auch sollten Sie die gesetzen Fristen unbedingt beachten. Übergeben Sie zur Meidung von rechtlichen und wirtschaftlichen Folgenachteilen die Angelegenheit einem spezialisierten Rechtsanwalt (insbesondere: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz). Sie sollten sich daher umgehend bei uns melden!

Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie bei uns kostenlos. Übersenden Sie uns Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen gerne per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind im gesamten Bundesgebiet und auch international für Sie tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche marken- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Sie können gerne einen Blick auf die Gegnerliste unserer Kanzleiseite werfen (vgl. hierzu den Link auf der rechte Seite)!

Im Einzelnen sollten Sie Ruhe bewahren und Folgendes tun:

a. Nehmen Sie selbst keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.

b. Geben Sie ohne Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab.

c. Zahlen sie einstweilen noch keine Abmahnkosten oder Schadensersatz.

d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte?

Das Markenrecht ist ein Teilbereich des Gesamtbereichs „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind ohne Ausnahme Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Bei Bedarf helfen wir auch Ihnen beim Umgang mit einer Abmahnung oder auch bei der Prüfung Ihres Onlineauftritts. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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