Klauseln der Commerzbank, Sparkassen und Volksbanken zur Vorfälligkeitsentschädigung sind unwirksam

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Für die Deutschen ist die eigene Immobilie die wichtigste Geldanlage. In Zeiten niedriger Zinsen erfüllen sich viele Menschen den Traum vom Eigenheim oder investierten zu günstigen Konditionen im Immobilienmarkt. Durch die starken Preisanstiege bieten sich regelmäßig gute Verkaufsmöglichkeiten. Da Immobiliendarlehen durch Grundsicherheiten besichert sind, machen Banken bei vorzeitiger Beendigung des Darlehensvertrags die Freigabe der Sicherheiten von der Zahlung einer sog. Vorfälligkeitsentschädigung abhängig. Die Bank lässt sich damit die entgangene Zinserwartung vergüten, was je nach Finanzierungsvolumen mehrere Zehntausend Euro ausmachen kann. Mehrere Urteile haben die von den Sparkassen verwendeten Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung für unwirksam erachtet und die Sparkassen verurteilt, die Vorfälligkeitsentschädigung nebst Zinsen an die Kunden zurückzuzahlen.

BGH nimmt Revision der Commerzbank nicht an - 95000 Darlehensverträge betroffen

Das Oberlandesgericht Frankfurt bemängelte im Juli 2020 die Klauseln der Commerzbank zur Vorfälligkeitsentschädigung und sprach dem Kläger 21.600 € zu.  Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen das Urteil des Oberlandesgerichts nun ab (Aktenzeichen XI ZR 320/20). Das Urteil des OLG Frankfurt ist damit rechtskräftig.

Nach Branchenschätzungen sind von der Entscheidung des OLG Frankfurt ca. 95.000 Darlehensverträge betroffen. Experten sprechen bereits vom "Vorfälligkeitsjoker".

Aber auch die Sparkassen und Volksbanken mussten Niederlagen vor Gericht hinnehmen. Das Landgericht Rostock hat einem Kunden einer Sparkasse zu unrecht bezahlte ca. 23.000 € Vorfälligkeitsentschädigung nebst Zinsen zugesprochen. Obschon das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, betrifft die Entscheidung eine Vielzahl von ab 22. März 2016 geschlossene Darlehensverträgen der Sparkassen, da diese bundesweit inhaltsgleiche Vertragsformulare verwendet haben.

Auch die Volksbanken sind von dem Problem betroffen. Das Landgericht Konstanz hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2020 die verwendeten Formulierungen zur Vorfälligkeitsentscheidung für unwirksam erachtet, wodurch der Kläger ca. 8.300 € zurückerhalten hat.

Auch Sparda-Banken, PSD Bank, BB Bank, DSL-Bank, ING Diba und Deutsche Bank verwenden unwirksame Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung. 

Nach meiner Einschätzung sind nicht nur die Commerzbank, die Sparkassen und Volksbanken betroffen. Auch die Sparda-Banken, die PSD Bank, die BB Bank, die DSL-Bank, die ING Diba sowie die Deutsche Bank verwenden identische bzw. vergleichbare Formulierungen zur Vorfälligkeitsentschädigung. Wer seinen Kredit vorzeitig ablösen möchte sollte seinen Darlehensvertrag von einem im Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Kostenfreies Erstgespräch

Rechtsanwalt Markus Mehlig vertritt bundesweite Darlehensnehmer bei der Rückforderung zu unrecht gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen. Er ist seit mehr als 10 Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Gerne steht er Ihnen in einem kostenfreien Erstgespräch zur Verfügung.



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