König & Cie. Renditefonds 54 (Twinfonds I) – endgültig gescheitert

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Unangenehme Post haben die Gesellschafter des im Jahre 2006 von der Fondsgesellschaft König & Cie. aufgelegten Renditefonds 54 (Twinfonds I) erhalten. Wie die Gesellschaft in einem Schreiben vom 30.07.2014, dass der KKWV-Anwaltskanzlei von einigen von ihr vertretenen Gesellschaftern zur Verfügung gestellt wurde mitteilte, musste nun auch die zweite Schifffahrtsgesellschaft – die MS Stadt Rostock 2. T + H GmbH & Co. KG – beim zuständigen Amtsgericht Insolvenz beantragen. Bereits einige Monate hatte die MS King Andrian Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Insolvenzantrag gestellt.

Grund für diese zweite Insolvenz war laut Angaben der Geschäftsführung der Gesellschaft gewesen, dass die Gesellschafter von den erfolgten Ausschüttungen in Höhe von TEUR 1.680 – die die Gesellschaft zurückgefordert hatte – nur einen Betrag von TEUR 249 geleistet hatten. Negativer konnte das Votum der Gesellschafter bezüglich der mangelnden Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft wohl kaum ausfallen.

Damit ist der Fonds endgültig gescheitert. Wie die Gesellschaft in ihrem Schreiben vom 30.07.2014 mitteilt, ist mit einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals zu rechnen. Aber es kommt noch schlimmer: Die Gesellschafter müssen sich auch darauf einstellen, dass der Insolvenzverwalter nun die ausgezahlten Ausschüttungen zurückfordern wird.

Spätestens jetzt sollten die betroffenen Gesellschafter anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn die Frage, ob der Insolvenzverwalter berechtigt ist, Ausschüttungen zurückzufordern, ist keinesfalls eindeutig zu beantworten. Ohne vorherige rechtliche Prüfung sollte daher einem solchen Verlangen nicht nachgekommen werden.

Darüber hinaus stehen noch Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken und Finanzdienstleister bzw. die Gründungsgesellschafter des Fonds wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten im Raum. Aus Gesprächen mit zahlreichen Schiffsfondsanlegern wissen wir, dass häufig eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken der Beteiligung nicht stattgefunden hat. Oftmals wurden die Beteiligungen als sichere Anlagen angeboten. Ein Hinweis auf das Totalverlustrisiko ist in der Regel unterblieben. Auch auf andere Risiken (Betriebsrisiken, ungeregelter Zweitmarkt, keine garantieren Ausschüttungen, Haftung für erhaltene Ausschüttungen, Fremdwährungsrisiken etc.) wurde häufig nicht hingewiesen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt für Schadenersatzansprüche ist auch, wenn der Fonds über Banken und Sparkassen vertrieben worden ist, die in der Regel unterbliebene Aufklärung über die vereinnahmten Provisionen (insbesondere sog. „Kick-Back-Zahlungen“).  

In vielen Fällen kann daher auch jetzt noch eine Rückabwicklung der Beteiligung möglich sein. Eine Prüfung der Erfolgsaussichten im Einzelfall kann von uns vorgenommen werden. Zuständiger Ansprechpartner in der Kanzlei ist hierfür Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bildet dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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