„Kontopfändung – ich weise meine Bank an zu zahlen, aber sie überweist nicht und öffnet auch nicht mein Konto“

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Ein typischer Fall aus unserem Kanzlei-Alltag:

Ein Mandant kontaktiert uns und teilt mit, dass er eine oder auch mehrere (berechtigte) Pfändungen auf seinem Geschäftskonto erhalten habe. Er verfüge nachweislich über genug Guthaben auf dem betreffenden Konto, damit der gepfändete Betrag umgehend an den Gläubiger überwiesen werden könne. Entsprechend habe er seine Bank schriftlich in nachvollziehbarer Weise beauftragt, umgehend den gepfändeten Betrag an den Gläubiger zu überweisen.

Allerdings – es passiert nichts. Diverse Kontaktaufnahmen, ob telefonisch (beim Kundenservice), ob schriftlich (an die Filiale), ob per mail oder per FAX, bleiben erfolglos. Weder wird der gepfändete Betrag überwiesen, noch im Anschluss daran das Konto wieder „geöffnet“.

Der Mandant wird immer nervöser, da er nicht mehr über sein Geschäftskonto verfügen kann und verständlicherweise befürchtet, auch wegen anderer Zahlungen gegenüber anderen Gläubigern in die Bredouille zu geraten, mit gegebenenfalls nicht absehbaren Konsequenzen.

Soweit zum Ausgangsfall.

Christian-Albrecht Kurdum, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Dr. Späth und Partner Berlin versteht den Ärger der Betroffenen: „Für die Betroffenen ist die Situation höchst nervenzehrend. Denn die Betroffenen versuchen natürlich, umgehend die Bezahlung der Forderung zu erreichen, zumal ihr Konto über genügend Guthaben verfügt. Der dabei investierte Zeitaufwand kann enorm sein, der zugleich beim eigentlichen Tagesgeschäft fehlt. Heutzutage fallen immer mehr feste Kundenbetreuer ersatzlos weg, so dass die Betroffenen auf hotlines oder Servicecenter verwiesen werden, wo ihnen wechselnde, in der Regel mit dem Vorgang nicht weiter vertraute Ansprechpartner zur Geduld raten. Dabei wächst aber verständlicherweise die Angst bei den Betroffenen, dass ihnen die Zeit wegläuft und nun auch andere Gläubiger aufgrund der fortbestehenden „Kontosperre“ mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen – ein Teufelskreis.“

Rechtlich, so Rechtsanwalt Kurdum, sei die Sache klar, die Bank als sog. Drittschuldner müsse in diesem Fall schnellstmöglich die gepfändete Forderung überweise und das Konto wieder „öffnen“. Betroffene sollten bei einem spezialisierten Rechtsanwalt Rat einholen, um dann ggf. mit anwaltlichem Druck auf die betreffende Bank zuzugehen.

Christian-Albrecht Kurdum, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Dr. Späth und Partner Berlin, steht Ihnen gerne für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Verfügung.

Seit dem Jahr 2002 berät die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB bundesweit Privatanleger und institutionelle Investoren in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts.



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