Kostengünstige Markenanmeldung durch den KMU-Fonds der EUIPO - bis zu 1.000,- Euro Cashback

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Die Anmeldung einer Marke ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, um ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen und sich auf dem Markt zu differenzieren. Allerdings können die Kosten für eine Markenanmeldung bisweilen abschreckend wirken, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Europäische Union hat jedoch einen Fonds eingerichtet, der KMU bei der kostengünstigen Markenanmeldung unterstützt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den KMU-Fonds der Europäischen Union für die Anmeldung Ihrer Marke nutzen können.

1. Was ist der KMU-Fonds der EUIPO?

Der KMU-Fonds der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist ein Finanzierungsinstrument, das kleinen und mittleren Unternehmen dabei hilft, geistige Eigentumsrechte wie Marken kostengünstig anzumelden. Die Europäische Union erkennt die Bedeutung des Schutzes von Marken für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und hat daher diesen Fonds eingerichtet.

2. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des KMU-Fonds

Um den KMU-Fonds der EUIPO nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sein:

  • Unternehmensgröße: Ihr Unternehmen muss als KMU eingestuft werden. Dies bedeutet, dass es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben sollte.

  • Hauptsitz in der EU: Ihr Unternehmen muss seinen Hauptsitz in einem EU-Mitgliedsland haben.

  • Erstanmeldung: Der Fonds unterstützt in erster Linie Erstanmeldungen von Marken. Wenn Sie bereits eine Marke besitzen, könnte der Fonds für eine erneute Anmeldung nicht in Frage kommen.

3. Welche Kosten werden abgedeckt?

Der KMU-Fonds der EUIPO deckt einen Großteil der Kosten im Zusammenhang mit der Markenanmeldung ab. Die Kosten umfassen in der Regel:

  • Anmeldegebühren: Die Gebühren für die Markenanmeldung werden erheblich reduziert.

  • Recherchegebühren: Die Kosten für Recherchen zur Prüfung der Markenähnlichkeit werden teilweise erstattet.

  • Anwalts- und Beratungskosten: Ein Teil der Ausgaben für Rechtsanwälte und Berater, die bei der Anmeldung Ihrer Marke unterstützen, kann erstattet werden.

Für eine Markenanmeldung werden Ihnen beispielsweise 75 Prozent der Kosten, maximal 1.000,- Euro als "Cashback" erstattet. Beachten Sie allerdings, dass die Fördermittel begrenzt sind.

4. Schritte zur Inanspruchnahme des KMU-Fonds

Um den KMU-Fonds der EUIPO für Ihre Markenanmeldung zu nutzen, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  • Prüfen Sie Ihre KMU-Qualifikation: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die oben genannten Kriterien für KMU erfüllt.

  • Markenrecherche: Führen Sie eine Markenrecherche durch, um sicherzustellen, dass Ihre Marke einzigartig ist und keine Verwechslungsgefahr mit bereits registrierten Marken besteht.

  • Antragstellung: Beantragen Sie die Unterstützung des KMU-Fonds gleichzeitig mit Ihrer Markenanmeldung bei der EUIPO.

  • Einhaltung der Fristen: Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen und die Anforderungen des Fonds zu erfüllen.

5. Nutzen Sie rechtliche Beratung

Die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts kann Ihnen bei der Inanspruchnahme des KMU-Fonds und bei der ordnungsgemäßen Anmeldung Ihrer Marke helfen. Ein Anwalt kann Sie bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen unterstützen, sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind, und Sie während des gesamten Prozesses beraten.

Fazit

Die Nutzung des KMU-Fonds der EUIPO ist eine ausgezeichnete Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen, ihre Marken kostengünstig anzumelden und zu schützen. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen und Verfahren sorgfältig zu verstehen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Durch die Anmeldung Ihrer Marke können Sie Ihr geistiges Eigentum schützen und gleichzeitig Ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.


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