Kostenlose Rechtsberatung dank Beratungshilfe

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein rechtliches Problem nicht in den Griff zu bekommen, weil die finanziellen Mittel fehlen, das muss nicht sein. Mit der Hilfe des sogenannten „Beratungshilfescheins“ übernimmt der Staat für seine Bürger die Kosten einer Rechtsberatung oder außergerichtlichen Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

Der Staat stellt einkommensschwachen Bürgern einen Beratungshilfeschein aus, wenn sie ein Problem alleine nicht lösen können, die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist und der Betroffene die erforderlichen Mittel für eine Beratung nicht aufbringen kann.

Der Betroffene kann mit dem Beratungshilfeschein einen Anwalt seiner Wahl (deutschlandweit) aufsuchen und ist nicht an Vorgaben des Gerichts gebunden. Der Rechtsanwalt darf von dem Betroffenen höchstens eine Zuzahlung in Höhe von 15,00 Euro verlangen.

Die Beratungshilfe kann auf dem Postweg oder persönlich beim Amtsgericht am Wohnsitz des Betroffenen beantragt werden. Folgende Unterlagen sind bei der Antragsstellung mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit polizeilicher Anmeldebescheinigung
  • Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigungen, ALG II-Bescheid etc.)
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen und besondere Belastungen
  • Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem (z. B. Schreiben vom und an den Gegner)

Weitere Informationen zur Beratungshilfe erhalten Sie von uns gern auf Nachfrage per E-Mail oder Telefon. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Vincent Aydin

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten