Kreditbearbeitungsgebühren – Urteil gegen die Deutsche Bank

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Die Frage der Zulässigkeit von Kosten- oder Gebührenregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen beschäftigt die Gerichte bereits seit einigen Jahren. Immer häufiger kam es dabei zu Entscheidungen zugunsten des Kunden, d.h. entsprechende Regelungen waren von den Gerichten für unwirksam erklärt worden, da diese den Kunden unangemessen benachteiligten.

Dies betraf auch die Kreditbearbeitungsgebühren. Mittlerweile haben acht Oberlandesgerichte solche Gebühren verboten. Das kümmert jedoch die entsprechenden Banken nicht. Bezieht sich ein Kunde auf diese Entscheidungen, erhält er deshalb noch lange nicht die unberechtigt gezahlten Gebühren zurückerstattet. Lieber lassen sich die Banken vom Kunden verklagen; kundenfreundlich ist dies sicherlich nicht.

Dass der Kunde hier durchaus Erfolg haben kann, beweist eine aktuelle Entscheidung des AG Schorndorf vom 24.10.2012 (Az. 2 C 388/12). Dabei hatte ein Kunde die Deutsche Bank auf die Rückzahlung von Gebühren in Höhe von knapp € 3.500 verklagt, die ihm diese für zwei Immobilienkredite in Rechnung gestellt hatte. Das Gericht gab dem Bankkunden Recht und sah die entsprechende Gebührenregelung in den Darlehensverträgen als unwirksam an. Das Gericht argumentierte, dass auch die Regelungen in einem Darlehensvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen seien. Die Deutsche Bank habe nicht nachweisen können, dass diese Gebührenregelung mit dem Kunden individuell ausgehandelt gewesen sei. Da die Klausel unwirksam sei, müsse die Bank die Gebühren zurückerstatten.

Ob die Deutsche Bank gegen das Urteil Berufung einlegt, ist noch offen.

Dennoch bietet die Entscheidung Anlass zur Hoffnung, solche Kreditbearbeitungsgebühren - unter Berufung auf die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung - zurückerstattet zu bekommen. Die KKWV-Anwaltskanzlei unterstützt betroffene Bankkunden gerne bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Letztlich geht es hierbei um Erstattungsansprüche in Milliardenhöhe. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit in allen bankrechtlichen Fragen, insbesondere beratend und unterstützend in Vergleichs- oder Einigungsgesprächen mit Banken. Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds.


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