Kreditkartenklau in Mexiko – Commerzbank gibt vor dem LG Frankfurt auf

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Die Commerzbank hat im Rahmen eines von uns geführten Verfahrens nach Klageerhebung und inhaltlicher Auseinandersetzung vor einem angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung die Verteidigung aufgegeben. Sie erstattete vollständig den Betrag, der unserem Mandanten durch den Kreditkartenbetrug in Mexiko entwendet wurde, sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten. Damit vermied die Commerzbank ein potenziell kundenfreundliches Urteil.


Hintergrund:

Der von uns vertretene Bankkunde besaß eine Kreditkarte bei der Comdirekt, einer Marke der Commerzbank AG. Während seines Auslandsaufenthalts in Mexiko wurde die Karte gestohlen. Unbekannte Täter nutzten die Karte, um Zahlungen in mexikanischen Geschäften durchzuführen und verursachten einen Schaden in Höhe von EUR 5.569,00. Beachtenswert ist, dass diese Zahlungen ohne Eingabe einer PIN möglich waren.
Die Commerzbank lehnte die geforderte Erstattung des Kunden ab, indem sie behauptete, der Kläger habe die Zahlungen durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.


Verlauf vor dem Landgericht Frankfurt a.M.:

Aus diesem Grund reichten wir eine Klage ein, um die Rückzahlung der nicht autorisierten Zahlungen in Höhe von EUR 5.569,00 für unseren Mandanten zu fordern. Die beklagte Commerzbank verteidigte sich zunächst und berief sich weiterhin auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden.


Die Commerzbank übersah dabei jedoch, dass ein Anspruch auf grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gesetzlich ausgeschlossen ist, wenn die Zahlung nicht von einer Zwei-Faktor-Authentifizierung abhängig gemacht wurde. Bei Kartenzahlungen ist dies nur erfüllt, wenn neben dem Besitz der Karte auch die dazugehörige PIN (Wissenselement) abgefragt wird (§ 675v Abs. 4 Nr. 1 BGB). Hierauf wiesen wir im Prozess hin, was letztendlich zu einer freiwilligen Erstattung und Kostenübernahme durch die Commerzbank führte.


Relevanz für weitere Fälle:

Auch dieser Fall betont erneut, dass Banken die berechtigten Ansprüche ihrer Kunden oft mit rechtlich nicht haltbaren Begründungen ablehnen. Es zeigt sich, dass es sich häufig lohnt, eine solche Ablehnung nicht zu akzeptieren, sondern mit fachkundiger anwaltlicher Unterstützung die Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Wir bieten Opfern von Online-Banking-Missbrauch und EC- und Kreditkartenbetrug eine kostenlose Erstberatung an. Mehr Informationen zu unserem Beratungsangebot finden Sie auf unserer Internetseite unter www.stader.legal/erstberatung.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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