Kreditwiderruf jetzt: EuGH ermöglicht Rückabwicklung von Darlehensverträgen

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit einer Entscheidung vom 26. März 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass bestimmte von Kreditinstituten verwendete Klauseln aufgrund europarechtlicher Vorgaben unzulässig sind, was auch nach Jahren noch einen Widerruf und damit eine Rückabwicklung des Vertrages ermöglicht. Dem Verbraucher müssten dann die Raten und eine eventuelle Anzahlung zurückerstattet werden. Obwohl sich der aktuelle Fall auf einen Immobilienkredit bezieht, ist die Rechtsprechung auf andere Darlehen (Kfz-Kauf, Umschuldungen etc.), sowie zum Beispiel auf Leasingverträge übertragbar.  

Bereits vor Jahren hatten wir berichtet, dass aufgrund damals aktueller Rechtsprechung eine solche Möglichkeit bestand. In der Folge hat unsere Kanzlei für mehrere Verbraucher eine Rückabwicklung oder eine Anpassung bestehender Kreditverträge zu günstigeren Konditionen durchgesetzt und mit Banken und Sparkassen verhandelt. Für die Verbraucher ergab sich jeweils ein finanzieller Vorteil von mehreren tausend Euro.

Entsprechende Möglichkeiten bieten sich heute aufgrund der Entscheidung des EuGH für viele Verbraucher erneut! Um die Chance zu ergreifen ist es erforderlich, die Vertragsbedingungen Ihres Darlehensvertrages inklusive des Textes der Widerrufsbelehrung zu überprüfen und zu beurteilen, ob auch in Ihrem Vertrag seitens der Bank unzureichend über Ihre Rechte informiert wurde.

Gerne übernehmen wir für Sie diese Überprüfung. Anschließend setzen wir – abhängig vom Prüfergebnis – Ihre Rechte bis hin zu einer Rückabwicklung des Vertrages durch. Falls gewünscht, ist oft auch ein milderer Weg, nämlich durch Verhandlung neuer Konditionen mit dem Kreditinstitut, möglich.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, schreiben Sie uns bitte eine Email mit Ihren Kontaktdaten. Wir freuen uns auf ein klärendes und natürlich unverbindliches und kostenfreies Gespräch mit Ihnen. 

Stephan Stiletto

- Rechtsanwalt -      

Foto(s): Stephan Stiletto

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Stiletto

Beiträge zum Thema