KTG Agrar SE: Abwicklung schreitet voran und trotzdem drohen weiterhin hohe Verluste

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Das deutsche Agrarunternehmen KTG Agrar SE befindet sich seit Ende September im Insolvenzverfahren, nachdem zuvor die Eigenverwaltung durch das Amtsgericht Hamburg aufgehoben wurde. Das Gericht bestellte den bisherigen Sachwalter Herrn Rechtsanwalt Stefan Denkhaus als Insolvenzverwalter. Das seit Juli 2016 insolvente Unternehmen wird derzeit abgewickelt. Der Agrarkonzern berichtete im November bereits über den Verkauf der Beteiligungen in Rumänien, sowie die Fertigstellung des Kaufvertrags über die Beteiligungen in Litauen. Für die Anleger scheint die fortdauernde Abwicklung bislang aber kaum vielversprechend zu sein, denn der KTG Agrar SE zufolge soll jeweils nur ein niedriger siebenstelliger Betrag erlöst worden sein.

Im Jahr 2000 wurde die – heute KTG Agrar SE – KTG Agrar GmbH gegründet. Zu der unternehmerischen Tätigkeit gehörte u. a. die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Europa, sowie der erneuerbaren Energien, Lebensmittel oder Agrarrohstoffe. Zahlreiche Privatanleger beteiligten sich an den beiden durch die KTG Agrar AG begebenen Anleihen Biowertpapier II (WKN: A1H3VN) und Biowertpapier III (WKN: A11QGQ). Insgesamt investierten die Anleger rund 342 Mio. Euro in die Wertpapiere. Nachdem am 6. Juni 2016 die Zinsauszahlung der Biowertpapier II-Anleihe in Höhe von 18 Mio. Euro fällig war, konnte die Gesellschaft allerdings nicht die Forderungen der Anleger begleichen und meldete am 5. Juli 2016 die Insolvenz in Eigenverwaltung an. Am 1. September eröffnete das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Agrar SE und ordnete zugleich die Eigenverwaltung an. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig und war zu diesem Zeitpunkt bereits mit 394 Mio. Euro überschuldet. Seit dem 28. September 2016 wird das Insolvenzverfahren, aufgrund der Aufhebung der Eigenverwaltung, als reguläres Insolvenzverfahren fortgeführt.

Rechtzeitiges Handeln der Anleger gefragt!

Betroffene Anleger müssen bis zum 17. März 2016 ihre Forderungen form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden, da nur diese im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können. Im schlimmsten Fall könnten die Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffene sollten rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Schadensersatzansprüche könnten insbesondere im Zuge fehlerhafter Aufklärung durch Vermittler und Berater geltend gemacht werden.

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