KTG Agrar SE: Gläubigerversammlung in Hamburg am 06.10.2016

  • 2 Minuten Lesezeit

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Agrar SE beim AG Hamburg, Az. 67 g IN 266/16, wurde am 06.10.2016 die Gläubigerversammlung durchgeführt (ca. 300 Besucher). In den Saal hätten allerdings 1500 Besucher reingepasst.

Zwei Emissionen verloren

Es ging im Wesentlichen um zwei Emissionen in einer Gesamthöhe von 342 Mio. Euro („Biowertpapiere“, Anleihe 2011/2017, WKN A1 H3 VN9 , Volumen: 250 Mio. Euro und „Biowertpapiere“, Anleihe 2014/2019, WKN A11 QGQ1, Volumen 92 Mio. Euro). Diese waren nach dem Schuldverschreibungsgesetz 2009 ausgegeben worden. Mindestens 12.000 Anleger sollen betroffen sein. Die genaue Anzahl sei nicht feststellbar, so der Insolvenzverwalter. Die Anleihen befänden sich in Streubesitz.

Gemeinsamer Vertreter

Nach den Ausführungen des Insolvenzverwalters sei nach Rücksprache mit dem Gericht auf der Versammlung von der Wahl eines gemeinsamen Vertreters abgesehen worden.

Bei der zweiten Anleihe seien die Anleihebedingungen andere gewesen als im Internet ausgewiesen.

Ein Besucher frug, ob man die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters auch noch nach der eigentlichen Gläubigerversammlung vornehmen könne.

Diese Frage wurde nicht beantwortet.

Schulden, Vermögen, Beteiligungen

Es bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 445 Mio. einschließlich gesicherter Bankforderungen, so der Verwalter. Davon waren Anleiheschulden in Höhe von 342 Mio. Euro vorhanden. Anfang Juni 2016 seien 16 Mio. Euro an Zinsen fällig gewesen. 8 Mio. Euro seien aber nur vorhanden gewesen. Daher sei am 04.07.2016 Antrag auf Eröffnung der Eigenverwaltung gestellt worden, und zwar von der Schuldnerin. Am 28.09.2016 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung aufgehoben, und es wird jetzt als Regelinsolvenz fortgeführt.

Am 01.09.2016 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie AG eröffnet, Amtsgericht Neuruppin. Die KTG Agrar SE hatte eine Beteiligung von 50,06 % an der KTG Energie AG.

Das Vermögen der KTG Agrar SE wurde nach den Angaben des Verwalters auf 47,3 Mio. Euro geschätzt. Das Vermögen bestand aus dem Betriebsvermögen wegen eines Grundstücks für 5,5 Mio. Euro mit 3 Mio. Euro Belastung, also 2,5 Mio. Euro, 800.000 Euro Inventar, Beteiligungen in Deutschland in Höhe von 6,8 Mio., Beteiligungen im Ausland für 3,5 Mio. Euro, aus Beteiligungen in Litauen für 1,5 Mio. Euro und 2,0 Mio. Euro in Rumänien, ebenso aus 8,7 Mio. Euro an werthaltigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, ebenso aus Erstattungsforderungen gegen das Finanzamt, ferner aus 20-40 Mio. Euro aus Organhaftung gegenüber der Haftpflichtversicherung (Allianz) und der D&O-Versicherung (Dual-Versicherung). Bei der Organhaftung wurden die Voraussetzungen des § 264a StGB vom Insolvenzverwalter bejaht.

Wirtschaftsprüferhaftung

Hier wurde vom Insolvenzverwalter eine Haftung bejaht. Es sei ein Abschreibungsbedarf von 222 Mio. Euro festgestellt worden, so der Verwalter.

Beteiligungsverkauf

Für den Verkauf einer Teilbeteiligung an einen Bremer Kaufmann wurden fünf Mio. Euro zur Masse gezogen, und zwar gemäß einem Kaufvertrag vom 15.09.2016.

Quote

Seriös sei die Quote nicht bestimmbar. Im günstigen Fall sei eine Quote von „10 % plus x“ möglich, so der Insolvenzverwalter auf der Gläubigerversammlung. Die Gläubigerversammlung beschloss eine Betriebseinstellung. Die Anleihen sollen bis Ende 2016 an der Börse gehandelt werden können.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wilhelm Segelken

Beiträge zum Thema