KTG Agrar SE: Kanzlei bündelt die Interessen der Anleihegläubiger

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Nachdem die KTG Agrar SE einen Insolvenzantrag gestellt und Herr Rechtsanwalt Denkhaus zum Sachwalter bestellt wurde, ist nun der Vorstandsvorsitzende zurückgetreten. Die Anleihegläubiger der

  • Anleihe 2011/17, ISIN: DE000A1H3VN9, Anleihevolumen: 250.000.000,00 € und
  • Anleihe 2014/19, ISIN: DE000A11QGQ11, Anleihevolumen i.H.v. 92.000.000,00 €,

sollten als wohl größte Kapitalgeber nun ihre Interessen bündeln.

Sollte, wonach es aussieht, das Insolvenzverfahren eröffnet werden, wird das Insolvenzgericht wohl für jede Anleihe eine Anleihegläubigerversammlung einberufen. Im Rahmen dieser Anleihegläubigerversammlungen können die Anleihegläubiger dann entscheiden, ob sie von einem sog. gemeinsamen Vertreter im Rahmen der hier beabsichtigten Restrukturierung vertreten werden möchten. Im Hinblick darauf, dass die Anleihegläubiger wahrscheinlich nicht nur auf einen Teil ihrer Zinsen, sondern darüber hinaus auch auf einen Teil des von ihnen investierten Kapitals verzichten sollen, sollte ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden.

An dem von der Gesellschaft zu erarbeitenden Restrukturierungskonzept müssen die Anleihegläubiger beteiligt werden. Ein gemeinsamer Vertreter sollte diese Aufgabe schon jetzt wahrnehmen, um eine Benachteiligung der Anleihegläubiger zu vermeiden.

Die Kanzlei vertritt auch in anderen Insolvenzverfahren eine Vielzahl von Anleihegläubigern – sowohl individuell, als auch kollektiv – als gemeinsamer Vertreter und verfügt über eine langjährige Expertise im Kapitalanlagerecht sowie im Insolvenzrecht. Auch in zahlreichen (vorläufigen) Gläubigerausschüssen vertritt die Kanzlei Mattil die Interessen der Gläubiger, so beispielsweise im Insolvenzverfahren der German Pellets GmbH (dort für die Anleihegläubiger).

Die Kanzlei Mattil vertritt seit mehr als 20 Jahren Anleger aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch die besondere Nähe zu Anlegern sowie deren besonderer finanzieller Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei Mattil erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung, z. B. das erste erfolgreiche Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (Urteil OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07).

Kontakt

Rechtsanwalt Sascha Borowski

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Mattil & Kollegen

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht



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