Kündigung Bausparvertrag bei BHW, LBS, Schwäbisch Hall, - Hilfe vom Fachanwalt § 489 BGB - Hamburg ...

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Die große Kündigungswelle der Bausparkassen ist vorbei, doch werden weiterhin viele Bausparverträge durch die Bausparkassen einseitig gekündigt.

Als Bausparkunde sollten sie dagegen vorgehen, denn oftmals dient die Kündigung nur dem Zweck, dass die Bausparkassen die hoch verzinsten Alt-Verträge bei der momentan herrschenden Niedrigzinsphase abstoßen wollen.

Sie nehmen Bezug auf die zum Teil seit 10 Jahren bestehende Zuteilungsreife (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) und kündigen die Verträge, ohne das die Bausparsumme voll angespart ist.

Die Norm des § 489 BGB ist eine Verbraucherschutzbestimmung, die nach Sinn und Zweck gerade nicht zum Nachteil des Verbrauchers eingesetzt werden kann.

Wenn Sie sich unsicher sind, oder an der Rechtmäßigkeit der Kündigung zweifeln, ist empfehlenswert, auf professionelle Hilfe zurück zu greifen. Gerne geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bausparkassen können Bausparverträge, bei denen die Bausparsumme komplett angespart ist, wirksam kündigen.
  • Ist der Vertrag zwar zuteilungsreif, aber noch nicht voll bespart, ist eine Kündigung rechtlich zumindest zweifelhaft. Das gilt auch, wenn der Bausparvertrag schon länger als zehn Jahre zuteilungsreif ist.
  • Widersprechen Sie der Kündigung schriftlich, wenn Sie an Ihrem Bausparvertrag weiter festhalten wollen.
  • Beharrt die Bausparkasse weiter auf der Kündigung, wenden Sie sich an uns. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir mit der Versicherung, ob sie die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt.

Oftmals stellt die Bausparkasse die Zusendung eines Verrechnungsschecks in Aussicht.

Lösen sie diesen nicht ein und senden sie ihn nicht zurück. Sie tragen das Risiko bei Verlust der Rücksendung.

Kostenfreie Erstberatung

Wenn Sie eine Prüfung durch uns wünschen, können Sie uns jederzeit telefonisch kontaktieren oder unseren Fragebogen ausfüllen. Der Fragebogen ist auf unser Internetseite als pdf-Datei abrufbar: http://rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Kuendigung-Bausparvertrag.pdf.

Sobald uns Ihre Unterlagen nebst Fragebogen vorliegen, würden wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten zukommen lassen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt der Kündigung verfügen, ist diese zudem regelmäßig verpflichtet, Kostendeckungsschutz für die weitere Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu gewähren.

Im Rahmen unserer Vertretung rechnen wir ausschließlich Kosten ab, die auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, damit Sie keinerlei Kostenrisiko haben. 

Bogdanow & Kollegen – Hamburg, München, Berlin, Heidelberg

Folgende Bausparkassen sprechen Kündigungen aus oder haben in der Vergangenheit zahlreiche Kündigungen ausgesprochen:

Aachener Bausparkasse AG, LBS West, Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall AG, Wüstenrot Bausparkasse AG, LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg, Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz, LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, SIGNAL IDUNA Bauspar AG, Bausparkasse Mainz AG, Bausparkasse BHW Bausparkasse AG, Debeka Bausparkasse, BSQ Bauspar AG, Debeka Bausparkasse AG, Deutsche Bank Bauspar AG, Deutsche Bausparkasse Badenia AG, , LBS Baden-Württemberg, LBS Bayerische Landesbausparkasse, Alte Leipziger Bauspar AG, LBS Bayern, LBS Hamburg, LBS Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, LBS LBS Landesbausparkasse Saar, LBS Nord, LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover, LBS Ost, LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, Deutscher Ring Bausparkasse AG


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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