Kündigung Bausparvertrag: Nach der BADENIA zieht auch LBS Südwest die Revision vor dem BGH zurück

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Sowohl die Bausparkasse BADENIA AG als auch die LBS Südwest haben in ihren Bausparverträgen ein Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsabschluss in ihren Bausparbedingungen vorbehalten. Die LBS verwendet diese Bausparbedingung seit 2005. Darauf hätte sich die LBS ab dem Jahr 2020 berufen können. 

OLG Stuttgart hält Klausel für unangemessen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war gegen die Klausel der LBS gerichtlich vorgegangen. Das OLG Stuttgart hatte in einem Urteil vom 02.08.2018 die Berufung der Bausparkasse zurückgewiesen und entschieden, dass die angegriffene Klausel Verbraucher unangemessen benachteilige. 

Auch OLG Karlsruhe verneint Kündigungsrecht der BADENIA

Bereits das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 13.06.2018 die Berufung der Beklagten Bausparkasse Badenia zurückgewiesen und u. a. dargelegt, dass auch die dort streitige Kündigungsklausel den Zweck eines Bausparvertrages vereitele. 

Beide Bausparkassen nehmen Revision vor BGH zurück

Beide Bausparkassen legten gegen die Entscheidungen des OLG Karlsruhe und des OLG Stuttgart Revision vor dem BGH ein, zogen diese aber wieder zurück. Die für den 16.07.2019 angesetzte Verhandlung wurde am 02.07.2019 abgesetzt. 

Die Urteile des OLG Karlsruhe und des OLG Stuttgart sind damit rechtskräftig. Bausparkassen dürfen neben dem gesetzlichen Kündigungsrecht 10 Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife keine weitere Verkürzung der Vertragslaufzeit vornehmen.

Rechtsanwalt Markus Mehlig vertritt bundesweit Bausparer gegen die Kündigung von Bausparverträgen. Gerne steht er auch Ihnen bei der Frage der Erfolgsaussichten eines Widerrufs im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs zur Verfügung. 

(Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale BW vom 03.07.2019)


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