Kündigung des Girokontos rechtswidrig!

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Nulltarif muss weiterlaufen!

Bankkunden, denen das Girokonto („Kontokorrent“) aus angeblich wichtigem Grund kurzfristig gekündigt wurde, sollten sich hiergegen wehren!

Rückenwind bekommen sie dabei seitens der Gerichte. So entschied jüngst das Amtsgericht Ludwigslust (43 C 288/16), ein Girokonto dürfe nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Eine Bank, die sich entschlossen hatte, das Girokonto einer Kundin mit dem Argument zu schließen, es könne nicht weiter zum Nulltarif geführt werden, kann, auf dieses Argument gestützt, das Girokonto ihrer Kunden nicht außerordentlich kündigen. In dem vom Amtsgericht Ludwigslust entschiedenen Fall hatte die Kundin im Jahre 2000 bei ihrer Sparkasse ein kostenloses Girokonto eröffnet. Im März 2016 kündigte die Sparkasse das Konto mit dem Argument, aus Kostengründen die Kontoführung nur noch gegen ein Entgelt fortsetzen zu können.

Wie schon das Amtsgericht Ludwigslust hält das Oberlandesgericht Naumburg (9 U 128/11) ein solche vorgehen für rechtswidrig. Auch der Bundes­gericht­hof, Urteil vom 05.05.2015, Aktenzeichen: XI ZR 214/14, hatte bereits in einem anderen Fall die Kündigung von Girokonten bei Sparkassen für rechtswidrig erachtet.

Widerstand bei Konto­kündigung:

Von einer Kündigung betroffene Sparkassen-Kunden haben gute Chancen, ihre Konten doch zu behalten. Sie sollten der Kündigung mit anwaltlicher Unterstützung wider­sprechen und die Sparkasse auffordern, das Konto weiterzuführen. 

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt bundesweit Bankkunden in Streitigkeiten mit privaten Banken, Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken bundesweit. Rufen Sie uns an!


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