Kündigung: Diese Fristen gelten für Arbeitnehmer

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Wer als Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag kündigen will, kann das meist nicht, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Die Folge: Man kann seinem Chef nicht die Kündigung übergeben und dann nicht mehr zur Arbeit kommen. Denn während der Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber weiter Entgelt bezahlen, der Arbeitnehmer arbeiten. 

Wie lange eine Kündigungsfrist ist, dafür gibt es unterschiedliche rechtliche Grundlagen. Der Arbeitsvertrag kann Regelungen in Bezug auf die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer enthalten. Regelt der Arbeitsvertrag nichts und findet sich auch in einem geltenden Tarifvertrag nichts dazu, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). 

1. Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer vereinbaren, die grundsätzlich und in bestimmten Grenzen auch länger sein darf als die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer. Allerdings darf diese Frist gem. § 622 Absatz 6 BGB nicht länger sein als die Kündigungsfrist, die für den Arbeitgeber gilt. Ausnahmsweise darf in einem Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist auch zulasten des Arbeitnehmers verkürzt werden. Das gilt aber z. B. nur für Aushilfen, die nicht länger als drei Monate im Betrieb arbeiten.

2. Tarifvertrag

Außerdem kann die Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag geregelt sein. Dafür muss ein Tarifvertrag für den Arbeitsvertrag überhaupt anwendbar sein. Hier kann es auch vorkommen, dass sich im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag unterschiedliche Regeln zur Kündigungsfrist finden. Welche Kündigungsfrist in diesem Fall gilt, richtet sich dann nach dem „Günstigkeitsprinzip“: Die Kündigungsfrist, die für den Arbeitnehmer günstiger ist, gilt. 

3. Kündigungsfrist aus dem Gesetz  

Finden sich im Arbeitsvertrag und Tarifvertrag keine Kündigungsfristen, beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). Aber auch von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Während einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Probezeit beispielsweise kann man als Arbeitnehmer mit zweiwöchiger Frist kündigen – unabhängig von Monatsmitte oder Monatsende.

Wichtig ist, dass „vier Wochen“ im Sinne des Gesetzes kein ganzer Kalendermonat sind, sondern 28 Kalendertage – zwei Wochen damit 14 Kalendertage! 

Wie berechnet sich die Kündigungsfrist?

Will man eine Kündigungsfrist berechnen, sind dafür auch im Arbeitsrecht §§ 187 ff. BGB maßgeblich. Beginn der Kündigungsfrist ist der Tag, an dem der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kündigung übergeben hat bzw. hat zukommen lassen (Zugang der Kündigung). Auf das Datum auf dem Kündigungsschreiben kommt es nicht an! Ende der Frist ist laut BGB der vereinbarte Kündigungstermin oder der 15. bzw. der letzte Tag des Monats. Der Tag, an dem die Frist endet, ist dabei immer der Wochentag, an dem der Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat.  

Befristeter Arbeitsvertrag, fristlose Kündigung etc. 

Wie verhält es sich aber, wenn man als Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen hat? Muss man kündigen und auch eine Frist einhalten? Nein, lautet die klare Antwort. Denn eine Kündigung ist nicht nötig und damit auch nicht, eine Kündigungsfrist einzuhalten. Denn in diesem Fall endet der Arbeitsvertrag automatisch zum vereinbarten End-Termin des Arbeitsvertrages. 

Und noch ein Fall ist denkbar, in dem sich ein Arbeitnehmer nicht an Kündigungsfristen halten muss. Denn auch als Arbeitnehmer kann man eine fristlose Kündigung bzw. eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor, ist es dem Arbeitnehmer nicht mehr zuzumuten, während einer Kündigungsfrist weiter zur Arbeit zu gehen. Das Arbeitsverhältnis endet bei einer fristlosen Kündigung ohne Kündigungsfrist, also sofort. 

Sie haben Fragen zur Kündigung?  

Sie sind Arbeitnehmer und wollen Ihren Arbeitsvertrag beenden? Sie sind sich aber nicht sicher, welche Kündigungsfrist in Ihrem Fall gelten würde oder ob Sie sogar fristlos kündigen könnten? Dann kontaktieren Sie mich gerne und ich finde für Sie heraus, wann und wie Sie sich von Ihrem Arbeitsvertrag lösen können! 


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