Kündigung erhalten? So sichern Sie Ihre Abfindung – und vermeiden den größten Fehler
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Sie halten das Schreiben in der Hand: „Hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis…“ – und in einem Moment scheint sich alles zu verändern. Zukunftspläne platzen, Sorgen machen sich breit.
Wie soll es weitergehen – finanziell, beruflich, persönlich?
Viele meiner Mandanten berichten, dass sie im ersten Moment wie gelähmt waren. Doch genau dieser erste Impuls – das Schweigen, das Hoffen, das Warten – ist gefährlich. Denn die Uhr tickt. Und wer jetzt die richtigen Schritte geht, kann am Ende nicht nur den Arbeitsplatz retten, sondern auch eine faire Abfindung, ein gutes Zeugnis und eine saubere Lösung erreichen.
Ein Fall aus meiner Kanzlei – so läuft es in der Realität
Frau K., 52 Jahre alt, Teamleiterin in einem mittelständischen Unternehmen, kam völlig aufgelöst zu mir. Seit 18 Jahren war sie dort beschäftigt. Sie hatte nie eine Abmahnung erhalten, ihre Leistung war gut. Dennoch: betriebsbedingte Kündigung, wegen angeblichem „Stellenabbau“. Zwei Wochen später wäre ihre Tochter mit dem Studium fertig geworden – sie hatte fest mit dem zweiten Einkommen gerechnet.
Frau K. dachte, sie müsse die Kündigung einfach hinnehmen. Ihr Mann fand schließlich meine Kanzlei auf anwalt.de. Wir prüften die Kündigung – und fanden gleich mehrere Angriffspunkte: Formfehler im Schreiben, unklare Sozialauswahl, neue Stellenausschreibungen auf der Website des Unternehmens.
Das Ergebnis: Wir reichten fristgerecht Klage ein. Noch vor dem Gütetermin bot der Arbeitgeber eine Abfindung von 48.000 €, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis und die sofortige Freistellung bei Lohnfortzahlung an. Frau K. ging mit Würde, finanzieller Sicherheit – und dem Gefühl, sich erfolgreich gewehrt zu haben.
Warum Sie schnell handeln müssen: Die 3-Wochen-Frist
Wichtigster Punkt vorweg: Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, hat nur drei Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung, um beim Arbeitsgericht Klage zu erheben (§ 4 KSchG). Verpasst man diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie eigentlich angreifbar wäre.
Diese Frist ist hart. Selbst an Wochenenden oder Feiertagen läuft sie weiter. Selbst Krankheit oder Urlaub verlängern sie nicht. Wer sie verpasst, hat kaum noch Chancen.
Daher meine klare Empfehlung: Lassen Sie Ihre Kündigung sofort anwaltlich prüfen. Je früher Sie handeln, desto größer der Verhandlungsspielraum – auch für eine Abfindung.
Typische Kündigungsgründe – und wie sie angreifbar sind
1. Verhaltensbedingte Kündigung
Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer Fehlverhalten vor – z. B. Zuspätkommen, unhöfliches Verhalten, Arbeitsverweigerung. Aber: In den meisten Fällen muss vorher abgemahnt worden sein. Nur schwere Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl) rechtfertigen eine sofortige Kündigung.
Angriffspunkt: Gab es keine Abmahnung? War der Vorwurf überzogen oder unbewiesen? Dann ist die Kündigung oft unwirksam.
2. Personenbedingte Kündigung
Hier geht es um persönliche Gründe – z. B. langanhaltende Krankheit oder mangelnde Eignung. Doch gerade bei Krankheit sind die Hürden hoch: Arbeitgeber müssen prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist, z. B. auf einem anderen Arbeitsplatz oder mit anderen Arbeitszeiten.
Angriffspunkt: Wurde das betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) versäumt? Gab es keine Prüfung alternativer Einsatzmöglichkeiten?
3. Betriebsbedingte Kündigung
Der „Klassiker“. Das Unternehmen behauptet, es müsse Stellen abbauen. Doch selbst dann ist eine Kündigung nur wirksam, wenn:
• der Arbeitsplatz tatsächlich wegfällt (z. B. Umstrukturierung)
• der Arbeitnehmer korrekt aus einer Sozialauswahl ausgewählt wurde (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung etc.)
• keine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist.
Angriffspunkt: Sozialauswahl fehlerhaft? Neueinstellungen geplant? Projekt noch aktiv? Dann stehen die Chancen gut.
Formfehler – schon kleine Details machen Kündigungen angreifbar
Eine Kündigung muss:
• schriftlich erfolgen (nicht per Mail oder WhatsApp!)
• handschriftlich unterschrieben sein (nicht eingescannt)
• klar und eindeutig formuliert sein
Fehlen diese Mindestanforderungen, ist die Kündigung formnichtig – und damit von Anfang an unwirksam.
Was ist mit Abfindung – habe ich automatisch Anspruch?
Kurze Antwort: Nein – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung.
Aber: In der Praxis wird fast jede Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich beendet – und dann fließt fast immer eine Abfindung.
Typischer Orientierungswert:
0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – das ist aber nur der Ausgangspunkt.
In vielen Fällen lassen sich deutlich höhere Beträge verhandeln – z. B. wenn:
• die Erfolgsaussichten der Klage hoch sind
• die Kündigung besonders ungerecht erscheint
• der Arbeitgeber das Verfahren rasch beenden will
• der Arbeitnehmer betriebsintern einen „guten Ruf“ hat
Beispiel: Bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 € Bruttogehalt:
0,5 × 15 × 4.000 = 30.000 € Abfindung (als Mindestziel)
So gehen Sie jetzt strategisch vor: Die 5 Schritte
1. Keine Panik – aber auch keine Passivität.
Bewahren Sie Ruhe – aber verschieben Sie nichts. Jeder Tag zählt.
2. Kündigungsschreiben prüfen.
Ist es unterschrieben? Schriftlich? Zugang beweisbar? Ich prüfe das in der Erstberatung mit Ihnen.
3. Kündigungsschutzklage vorbereiten.
Wenn sich rechtliche Zweifel zeigen, reichen wir Klage beim Arbeitsgericht ein – und eröffnen damit die Verhandlungsposition.
4. Ziel definieren: Rückkehr oder Abfindung?
Manche wollen zurück – andere nur einen „sauberen Schnitt“. Gemeinsam klären wir, was für Sie das Beste ist.
5. Verhandlungsführung.
Ich übernehme Ihre Vertretung – und erhöhe durch Argumentation, Fristsetzung, rechtlichen Druck die Chance auf ein gutes Ergebnis.
FAQ – Häufige Fragen nach einer Kündigung
Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Nur bei Eigenkündigung oder Aufhebungsverträgen ohne wichtigen Grund. Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber normalerweise keine Sperrzeit – wenn Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden.
Was kostet ein Verfahren für mich?
Ich biete eine kostenlose Ersteinschätzung an. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, bekommt die Kosten oft vollständig erstattet. Wer keine hat: Das Risiko ist kalkulierbar – oft zahlt sich ein Vergleich um ein Vielfaches aus.
Wann sollte ich handeln?
Sofort. Nicht erst am letzten Tag der Frist. Je früher ich Ihren Fall kenne, desto besser können wir agieren.
Was, wenn ich schon einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe?
Auch dann prüfen wir, ob eine Anfechtung möglich ist – z. B. bei Druck, Täuschung oder fehlender Aufklärung.
Emotionale Seite: Was Kündigungen mit Menschen machen
Ich sehe es täglich: Kündigungen sind nicht nur rechtlich, sondern auch emotional ein Schock. Viele empfinden Wut, Ohnmacht, Scham. Sie verlieren nicht nur Einkommen – sondern auch Sicherheit, Selbstwert, Stabilität.
Meine Botschaft an Sie:
Sie sind nicht schuld. Sie haben das Recht, sich zu wehren. Und Sie haben Chancen.
In der richtigen anwaltlichen Begleitung liegt nicht nur juristische Kompetenz – sondern auch Halt und Perspektive.
Fazit: Kündigung ist kein Ende – sondern ein Wendepunkt
Sie müssen nicht allein durch diesen Sturm gehen. Ich begleite Sie:
• sachlich bei der rechtlichen Einordnung,
• kämpferisch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche,
• empathisch im Umgang mit Ihrer Situation.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Lassen Sie sich vertreten.
Sie wurden gekündigt? Handeln Sie jetzt.
Schildern Sie mir Ihren Fall vertraulich und unverbindlich.
Ich prüfe kostenlos Ihre Chancen und entwickle mit Ihnen eine klare Strategie.
Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Optionen.
Ich stehe an Ihrer Seite.
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