Kündigung kann auch ein Neuanfang sein

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Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, ist der Schock zunächst einmal groß. Doch eine Kündigung kann auch der gezwungene Start zu einem Neuanfang sein. 

Der Arbeitnehmer sollte allerdings auf seine Rechte nach der Kündigung nicht verzichten. Damit dies möglich ist, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage gegen diese erhoben werden. Dies gilt natürlich sowohl für die ordentliche als auch für die fristlose Kündigung. 

In den meisten Fällen schließen die Parteien im Gütetermin einen Vergleich, in dem sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung geeinigt wird. Auch werden häufig Regelungen zur Freistellung und dem noch bestehenden Urlaubsansprüchen getroffen. 

Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in seltenen Fällen.  Die Abfindung ist Verhandlungssache. Die Faustformel zur Berechnung einer Abfindung ist ein halbes Gehalt pro Beschäftigungsjahr. Allerdings ist in vielen Fällen auch eine höhere Abfindung erreichbar. 

Die Kosten für eine Kündigungsschutzklage werden in der Regel von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen. Besteht eine solche nicht, kann ggf. auch Prozesskostenhilfe geltend gemacht werden. 

Die Abfindung für den Verlust des alten Arbeitsplatzes kann als "Startkapital" in eine neue Zukunft verwendet werden. Daher sollten Sie sich ganz auf die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle konzentrieren und die Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überlassen. 

Gerne teile ich Ihnen die Kosten für eine Kündigungsschutzklage unverbindlich mit und unterstütze Sie auf Ihrem Weg in eine neue Zukunft.

Foto(s): Ralf Hauser

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