Veröffentlicht von:

Kündigung nach einer Fotomontage in Facebook

  • 1 Minuten Lesezeit

BVG durfte Berliner Straßenbahnfahrer wegen Bedrohung von Kollegen in Facebook-Gruppe kündigen

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 7. Oktober 2024 (Az. 59 Ca 8733/24 und 59 Ca 11420/24) entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wirksam ist. Der Fahrer hatte in einer Facebook-Gruppe mit über 1.000 Mitgliedern eine bedrohliche Fotomontage gepostet, die sich gegen gewerkschaftlich engagierte Kollegen richtete.

Der Beitrag zeigte einen am Boden knienden Mann mit einer auf ihn gerichteten Pistole. Daneben waren das Logo der Deutschen Bahn und das der Gewerkschaft ver.di zu sehen, begleitet vom Schriftzug „VER.DI HÖRT DEN WARNSCHUSS NICHT!“. Aufgrund der Beschwerden mehrerer Kollegen sprach die BVG nach einer Anhörung zunächst eine fristlose Kündigung aus, hilfsweise eine ordentliche Kündigung.

Das Arbeitsgericht sah in dem Posting eine ernstzunehmende Bedrohung für Gewerkschaftsmitglieder und eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens. Es entschied, dass die fristlose Kündigung nicht wirksam sei, jedoch die ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. Die Chatgruppe sei zwar privat, richte sich jedoch explizit an BVG-Fahrer und habe mit rund 1.000 Mitgliedern eine breite Öffentlichkeit erreicht. Zudem liege in der Veröffentlichung eine so gravierende arbeitsvertragliche Nebenpflichtverletzung, die eine Abmahnung entbehrlich mache.

Im Rahmen der Interessenabwägung stellte das Gericht fest, dass dem gekündigten Arbeitnehmer, einem alleinerziehenden Vater, eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zuzumuten sei, um ihm ausreichend Zeit zur Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Uwe Herber

Beiträge zum Thema