Kündigung von Krediten und Vorfälligkeitsentschädigung - Kann sich der Kreditnehmer wehren?

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Die vorzeitige Kündigung eines Kredites zieht häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich. Die Lösung: Widerruf statt Kündigung

In den letzten Jahren sind die Zinsen für Immobilienkredite stark gefallen. Die Umschuldung einer bereits laufenden Immobilienfinanzierung kann dem Kreditnehmer somit eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro einbringen! 

Problem: Hohe Vorfälligkeitsentschädigungen

Die vorzeitige Kündigung von laufenden Kreditverträgen ist gemäß vertraglicher Vereinbarung jedoch regelmäßig nur gegen Zahlung hoher Vorfälligkeitsentschädigungen möglich. Den kreditgebenden Banken oder Sparkassen sollen dadurch Verluste ausgeglichen werden, die durch eine verfrühte Ablösung von Krediten entstehen. Zum Ärgernis der Kreditnehmer sind laut einer Untersuchung des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) die in Deutschland zu entrichteten Vorfälligkeitsentschädigungen im europäischen Vergleich am höchsten. 

Lösung: Widerruf ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Wurde ein Kreditvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher nach dem 1. November 2002 geschlossen, so wird dem Verbraucher allerdings durch Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt. Der wirksame Widerruf eines Kreditvertrages bewirkt letztendlich dessen Beseitigung. Demzufolge entfällt die für die Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung erforderliche Grundlage und der Kreditnehmer kann sich vom Vertrag lösen.

Der Verbraucher hat die Möglichkeit, einen Kreditvertrag unter Beachtung einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Wie kann ein Widerruf dann noch Jahre nach Vertragsschluss möglich sein?

Entscheidend ist, dass die 14-Tages-Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Eine fehlerhafte Belehrung eröffnet dem Kreditnehmer somit die Möglichkeit, den Kreditvertrag auch noch deutlich später zu widerrufen und eine attraktive Anschlussfinanzierung zu vereinbaren.

Da kreditgebende Banken und Sparkassen in zahlreichen Fällen nicht die Ihnen zur Verfügung gestellte Musterformulierung genutzt, sondern diese geändert oder eigene Texte erstellt haben, erfüllt die Widerrufsbelehrung häufig nicht die rechtlichen Anforderungen.

Der Anteil an fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten beläuft sich auf bis zu 80 %!

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

„Im Falle des Widerrufs müssen Sie die erhaltene Sache zurück- und gezogene Nutzungen herausgeben. Fernen haben Sie Wertersatz zu leisten, soweit die Rückgewähr (…) nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist (…).“

„Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen die Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor uns die von Ihnen unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages zugegangen ist.“

Dies sind Beispiele für unzureichende Belehrungen. Über einhundert verschiedene Fehler dieser Art wurden bereits entdeckt.

Allerdings lässt sich nicht pauschal feststellen, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Hierfür ist stets eine individuelle Prüfung erforderlich.

Eine solche Prüfung lohnt sich:

 

untersuchte Verträge

Unzureichende WiderrufsbelehrungenAnteil der fehlerhaften Verträge
ING Diba19016185 %
DSL Bank13210680 %
Hamburger Sparkasse967679 %
BW Bank291966 %
Deutsche Kreditbank604168 %
R&V Lebensversicherung231670 %
Commerzbank584272 %
Kreissparkasse Köln151493 %
Sparda Bank West1414100 %

Oft zeigen die kreditgebenden Banken und Sparkassen jedoch wenig Verständnis für die widerrufenden Verbraucher. „Erkennbarer Missbrauch“ des Widerrufrechts wehrt sich zum Beispiel die Sparda Bank München (Quelle: Wirtschaftswoche 39, Seite 108).

Gemäß einer überregionalen Tageszeitung wollen die Kreditinstitute den zahlreich drohenden Widerrufen entgegenwirken, indem sie die erforderlichen Anschlussfinanzierungen für widerrufende Verbraucher verweigern, darunter die ING Diba, die Deutsche Bank, die Commerz- und Hypovereinsbank sowie einige Sparkassen und Sparda Banken. Dieses Verhalten ist jedoch kartellrechtlich bedenklich. Das Bundeskartellamt ist bereits informiert.

Verbraucher sollten sich nicht entmutigen lassen. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Widerrufsbelehrung? Dann empfiehlt es sich, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Senden Sie uns Ihren Vertrag zu und wir prüfen ihn kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder senden Sie uns eine E-Mail.


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