Kündigung während der Schwangerschaft? Sie haben Kündigungsschutz!

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Die Kündigung eines Arbeitsvertrages während der Schwangerschaft kann für die betroffene Frau eine äußerst belastende Situation sein. Obwohl Arbeitnehmerinnen durch diverse Gesetze und Bestimmungen geschützt sind, gibt es immer noch Fälle von illegalen Kündigungen, die während der Schwangerschaft ausgesprochen werden.


Was viele nicht wissen: Schwangere Frauen sind 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin vor einer Kündigung geschützt. 

Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (2 AZR 11/22).

Als Grundlage dafür diente die Errechnung des Entbindungstermins mit einer durchschnittlichen Schwangerschaftsdauer von 266 Tagen. Durch die Erweiterung auf 280 Tage Schutz wird auch längeren Schwangerschaften Rechnung getragen.


Schutz auch nach Geburt: Der Schutz geht nach der Geburt noch weiter – der Kündigungsschutz gilt bis zu 4 Monate nach der Entbindung.

Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gilt sogar mitunter auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme – also vor dem Antritt der Arbeitsstelle.


Arbeitnehmerinnen haben also während der Schwangerschaft besondere Rechte. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG, besonders §17, Kündigungsverbot) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützen Frauen vor Diskriminierung und Kündigung aufgrund ihrer Schwangerschaft. Grund: die Gesundheit und die wirtschaftliche Existenz schwangerer Arbeitnehmerinnen soll abgesichert werden!


Übrigens: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Schwangere in einer gesunden und sicheren Umgebung arbeitet. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber alternative Arbeitsbedingungen schaffen – Stichwort Homeoffice!


Sollte eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft gekündigt werden, muss sie schnell handeln. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss sie eine Klage (Kündigungsschutzklage) beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.


In jedem Fall sollten Arbeitnehmerinnen, die während der Schwangerschaft gekündigt werden, professionelle Unterstützung bei einem Anwalt suchen.


Sie wurden während der Schwangerschaft gekündigt? Denken Sie an die kurze Frist und handeln Sie schnell! Ich vertrete Sie deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten. Kontaktieren Sie mich gerne.

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Vereinbaren Sie gerne einen Erstberatungstermin mit mir.

Ihr RA Dr. Nico Schmied

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