Schadensersatz nach Verkehrsunfall - Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Schmied

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Verkehrsunfälle können zu erheblichen finanziellen, emotionalen und gesundheitlichen Schäden führen. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, können Sie möglicherweise Schadensersatz vom Unfallverursacher erhalten.

Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, haben Sie  sowohl materielle als auch immaterielle Ansprüche gegenüber dem Verursacher oder dessen Versicherung.

Die wichtigsten Ansprüche ergeben sich aus:

  • § 8 StVG (unerlaubte Handlung)
  • § 7 StVG (Haftung des Fahrzeughalters)
  • § 823 BGB (Schadensersatzpflicht)

Folgende Schadenspositionen können geltend gemacht werden:

  • Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug
  • Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs
  • Mietwagenkosten für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann
  • Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Verletzungen

Das LG Lübeck entschied hierzu: „Im Hinblick auf die Körper- und Gesundheitsverletzung kann der Geschädigte eine billige Entschädigung in Geld verlangen. Durch das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einerseits ein angemessener Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen geboten und er in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu verschaffen, die die Beeinträchtigungen jedenfalls teilweise wieder ausgleichen. Andererseits soll dem Geschädigten Genugtuung für das erlittene Unrecht verschafft werden.“ LG Lübeck Urt. v. 20.12.2021 – 10 O 347/20

Achtung! Ein Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten kann dazu führen, dass die Schuld am entstandenen Schaden aufgrund von verschiedenen Umständen oder einem Mitverschulden aufgeteilt wird. In diesem Fall wird die Haftung normalerweise nach Haftungsquoten festgelegt. Die Haftungsquote bestimmt den prozentualen Anteil, den jede Partei an der Entstehung des Schadens trägt.

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche infolge eines Verkehrsunfalls beträgt grundsätzlich drei Jahre, ab dem Ende des Jahres, an dem der Unfall stattgefunden hat.

Im Falle der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs empfiehlt es sich, einen erfahrenen Anwalt einzuschalten. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmied steht Ihnen dabei gerne zur Verfügung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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Ihr RA Dr. Nico Schmied


Co-Autorin 

stud. jur. Evin Savas 

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