Kündigung wegen Krankheit – bekomme ich eine hohe Abfindung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Wenn es um die Kündigung wegen Krankheit geht, kursieren unter Arbeitnehmern viele Halbwahrheiten und Mythen. Eine davon: Dass der Arbeitnehmer, während er krankgeschrieben ist, vor der Kündigung sicher sei – was nicht stimmt. Der Kündigungsschutzexperte nennt einige Voraussetzungen dieser Kündigung und gibt gekündigten Arbeitnehmern Tipps, wie sie an eine hohe Abfindung kommen:

Während einer Erkrankung darf dem Arbeitnehmer eine Kündigung zugestellt werden, davor ist er dann nicht sicher. Wegen einer oder mehrerer Erkrankungen des Arbeitnehmers darf allerdings gekündigt werden. Bloß sind die Hürden dafür, sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, extrem hoch.

So muss der Arbeitgeber regelmäßig ein, ordnungsgemäßes, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt haben. Daran fehlt es oft, weshalb der Arbeitnehmer dann beste Chancen hat, die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich anzugreifen.

Was aber wenn der Arbeitgeber ein BEM durchführt? Grundsätzlich sollte der Arbeitnehmer in dem Fall damit rechnen, dass der Arbeitgeber damit eine Kündigung wegen Krankheit vorbereitet. Hier gilt grob gesagt, dass der Arbeitnehmer sich regelmäßig nicht verweigern, sondern mitmachen und zum BEM-Gespräch mit dem Arbeitgeber erscheinen sollte. Diagnosen sollten dort aber grundsätzlich unerwähnt bleiben. Zu den Ursachen der Erkrankung sollte man sich nur äußern, wenn sie den Arbeitsplatz betreffen, etwa fehlerhafte Büromöbel, Lautstärke, gegebenenfalls Arbeitsbelastung.

Beim BEM kann der Arbeitgeber viel falsch machen. Und auch sonst ist es sehr schwer, die zahlreichen Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung einzuhalten. Scheitert die Kündigung nicht am BEM, fehlt beispielsweise oft die negative Gesundheitsprognose. 

Was ist Arbeitnehmern zu raten, wenn ihnen wegen langanhaltender oder häufiger Erkrankung gekündigt wird? Mein Rat: Rufen Sie umgehend bei einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und fragen Sie nach den Chancen einer Kündigungsschutzklage. Rufen sie dort auch an, wenn Sie Fragen zum richtigen Verhalten beim BEM haben. Nutzen Sie die kostenlosen Erstberatungsangebote der spezialisierten Fachanwaltskanzleien. Bei guten Klagechancen ist der Arbeitgeber regelmäßig quasi gezwungen dazu, dem Arbeitnehmer eine hohe Abfindung zu zahlen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung, zum Aufhebungsvertrag oder zum betrieblichen Eingliederungsmanagement?

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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