Kündigung wegen Krankheit? Das müssen Arbeitnehmer wissen!
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Kündigung während der Krankschreibung – ist das erlaubt?
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie während einer Krankschreibung vor einer Kündigung geschützt sind. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum! Ein Arbeitgeber darf auch dann kündigen, wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Kündigung in einer solchen Situation automatisch wirksam ist. Gerade bei einer Kündigung wegen Krankheit gelten strenge rechtliche Voraussetzungen, die oft nicht erfüllt sind.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass:
- Erhebliche Fehlzeiten vorliegen, die den Betriebsablauf nachhaltig stören.
- Keine Aussicht auf Besserung besteht, also eine sogenannte negative Gesundheitsprognose gegeben ist.
- Die Kündigung nach einer umfassenden Interessenabwägung für den Arbeitgeber zumutbar ist.
Das bedeutet: Wer nur gelegentlich krank ist oder eine vorübergehende Erkrankung hat, muss keine Kündigung fürchten. Problematisch wird es hingegen bei häufigen Kurzzeiterkrankungen oder wenn eine Krankheit bereits seit langer Zeit besteht und keine Besserung zu erwarten ist.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – ein Muss für den Arbeitgeber?
Ein besonders wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Bevor eine Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Wiedereingliederung zu ermöglichen. Das bedeutet, dass gemeinsam nach Lösungen gesucht werden muss, um den Arbeitsplatz zu erhalten – beispielsweise durch eine Anpassung der Arbeitsbedingungen oder alternative Beschäftigungsmöglichkeiten.
Doch viele Arbeitgeber machen hier Fehler:
- Oft wird das BEM gar nicht oder nur unzureichend durchgeführt.
- Arbeitnehmer werden nicht ordnungsgemäß eingeladen oder über ihre Rechte informiert.
- Der Arbeitgeber geht voreilig davon aus, dass eine Weiterbeschäftigung unmöglich ist.
Fehlt ein ordnungsgemäßes BEM oder wurde es fehlerhaft durchgeführt, kann die Kündigung meist erfolgreich angefochten werden!
Wie sollten sich Arbeitnehmer beim BEM-Gespräch verhalten?
Wenn ein Arbeitgeber ein BEM-Gespräch anbietet, sollten Arbeitnehmer grundsätzlich teilnehmen. Eine Verweigerung könnte den Eindruck erwecken, dass keine Lösungen gewünscht sind – und das könnte später im Kündigungsschutzprozess nachteilig sein. Doch Vorsicht:
- Diagnosen müssen nicht offengelegt werden! Der Arbeitgeber hat kein Recht zu erfahren, welche Krankheit genau vorliegt.
- Nur arbeitsplatzbezogene Ursachen nennen! Falls gesundheitliche Probleme durch schlechte Arbeitsbedingungen verursacht werden, kann das angesprochen werden.
- Nicht unter Druck setzen lassen! Falls unklar ist, welche Folgen bestimmte Aussagen haben könnten, sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden.
Kündigung erhalten? So können Sie eine Abfindung sichern!
Eine Kündigung wegen Krankheit hält vor Gericht oft nicht stand. Das liegt daran, dass Arbeitgeber viele rechtliche Vorgaben einhalten müssen – und hier passieren häufig Fehler. Arbeitnehmer haben daher gute Chancen, mit einer Kündigungsschutzklage die Kündigung abzuwenden oder zumindest eine hohe Abfindung zu erhalten.
Warum zahlen Arbeitgeber oft Abfindungen?
- Prozesse sind für Unternehmen teuer und langwierig.
- Die Erfolgschancen für Arbeitnehmer stehen oft gut, wenn Fehler gemacht wurden.
- Arbeitgeber wollen sich mit einer Abfindung von der Verpflichtung lösen, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
Wer eine Kündigung wegen Krankheit erhalten hat, sollte daher umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrechtkontaktieren. Oftmals sind die Erfolgschancen für eine Kündigungsschutzklage hoch, und eine Abfindung kann ausgehandelt werden.
Schnell handeln: Was sollten Arbeitnehmer jetzt tun?
Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert fast jede Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren.
Deshalb sollten Arbeitnehmer nach einer Kündigung sofort folgende Schritte unternehmen:
- Kündigung sorgfältig prüfen: Ist die Kündigung formell korrekt?
- BEM-Verfahren hinterfragen: Wurde es ordnungsgemäß durchgeführt?
- Schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren: Eine Erstberatung ist oft kostenlos.
- Mögliche Abfindung sichern: Mit einer Kündigungsschutzklage kann der Druck auf den Arbeitgeber erhöht werden.
Fazit: Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen und nutzen!
Eine Kündigung wegen Krankheit ist für Arbeitgeber schwer durchzusetzen, da viele rechtliche Hürden bestehen. Arbeitnehmer sollten sich nicht vorschnell mit einer Kündigung abfinden, sondern ihre Chancen prüfen lassen. In vielen Fällen ist eine Kündigungsschutzklage erfolgreich oder führt zu einer hohen Abfindung.
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