Kündigung wegen Low Performance – Was müssen Sie wissen?

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🔍  Schlechte Leistung kann zur Kündigung führen, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Informieren Sie sich jetzt, um Ihre Rechte zu kennen und schützen!


In der Arbeitswelt ist die Kündigung eines Mitarbeiters wegen schlechter Leistung ein heikles Thema und strikten Regeln unterworfen. Das Arbeitsgericht Bremen (2 Ca 2206/23 und 2 Ca 2207/23)  hat kürzlich in zwei Fällen entschieden, dass Mitarbeiter, die ihre Pflichten vorsätzlich vernachlässigen, fristlos gekündigt werden können. Dies gilt auch dann, wenn die Beweise für solch ein Verhalten aus einer möglicherweise rechtlich fragwürdigen Datenanalyse stammen.

👩‍💼👨‍💼 Der Fall:Zwei Servicemitarbeiter wurden fristlos entlassen, weil sie deutlich weniger Telefonanrufe annahmen, als von ihnen erwartet wurde. Dies wurde durch eine Analyse ihrer Telefonzeiten über einen bestimmten Zeitraum hinweg festgestellt, was der Arbeitgeber als Arbeitszeitbetrug ansah. Die Mitarbeiter hingegen bestritten, dass ihr Verhalten einen Kündigungsgrund darstellt.

⚖️ Gerichtsentscheidung:Das Gericht stellte fest, dass das Telefonverhalten der Mitarbeiter auf eine vorsätzliche, vertragswidrige Vernachlässigung der Arbeitspflichten hindeutet. Die Kündigungen wurden als rechtens angesehen, auch wenn die Auswertung der Telefonzeiten ursprünglich nicht durch eine Dienstvereinbarung gedeckt war.

🛑 Wichtig für Sie:Dieser Fall zeigt, dass die Grenzen zwischen einfachen Leistungsmängeln und vertragswidrigem Verhalten fließend sein können. Es unterstreicht die Notwendigkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst zu sein.

👨‍⚖️ Brauchen Sie Unterstützung?Als Ihr Rechtsanwalt kann ich Ihnen helfen, die Feinheiten Ihres Falls zu navigieren und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Eine Kündigung ist ein ernstzunehmender Schritt, der nicht leichtfertig erfolgen sollte. Kontaktieren Sie mich, um eine fundierte Rechtsberatung zu erhalten und Ihre Optionen zu verstehen.


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