Kündigungsbutton für online geschlossene Verbraucherverträge seit 1. Juli 2022 Pflicht

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Im Rahmen der BGB-Reform 2022 wurden nicht nur neue Regelungen z.B. für digitale Produkte und Dienstleistungen geschaffen: Seit dem 1. Juli 2022 ist insbesondere auch ein Kündigungsbutton auf solchen Websites Pflicht, über die von Verbrauchern online sog. Dauerschuldverhältnisse (also Verträge über bestimmte Laufzeiten, z.B. Abos, Miete, etc.) abgeschlossen werden können. Der Button muss mit „Verträge hier kündigen“ oder einer ähnlich klaren Botschaft ausgestattet und auf der Website leicht erreichbar sein. 

Am Besten wie den Link zum Impressum platzieren

Es dürfte sich daher empfehlen, den Kündigungsbutton ähnlich zu platzieren wie den Link zum Impressum. 

Ohne Button: Jederzeitige Kündigungsmöglichkeit!

Bestehende Kündigungsfristen werden durch den Button nicht verkürzt, das Ganze ist nur als Erleichterung für Verbraucher gedacht, gewünschte Kündigungen tatsächlich auch einfach erklären zu können. Fehlt der Kündigungsbutton aber, können Verbraucher jederzeit und ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist laufende Verträge kündigen.

Sonstige Neuerungen

Daneben gibt es weitere Neuerungen für Unternehmen, die online Produkte oder Dienstleistungen vertreiben: So müssen Betreiber von Online-Marktplätzen nun die Kriterien für Produktrankings angeben, ebenso den Umstand, dass Preise z.B. durch einen Algorithmus im Wege des personalized pricing zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden.

Schließlich wurden die Regelungen für Widerrufsbelehrungen im Fernabsatz am 28. Mai 2022 geändert: Nun ist die Angabe einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse ebenso verpflichtend wie die Angabe aller sonstigen Kommunikationskanäle, die angeboten werden (z.B. Chats). Dafür muss eine Faxnummer nur noch angegeben werden, wenn das Unternehmen tatsächlich noch faxt.

Weisner Partner - Corporate Commercial Litigation

Gemeinsam mit meinen Kollegen von Weisner Partner beraten wir seit Jahren Unternehmen im B2B wie auch im B2C-Geschäft.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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