Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

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Eine Kündigung ist ein bedeutendes Ereignis im Arbeitsleben eines jeden Angestellten. Es ist jedoch nicht so einfach, eine Kündigung auszusprechen oder zu erhalten. Im Arbeitsrecht gibt es bestimmte Regeln und Vorschriften, die befolgt werden müssen, wenn es um Kündigungen geht. Eine dieser Regeln betrifft die Kündigungsfristen.

Kündigungsfristen sind die Zeiträume, innerhalb derer eine Kündigung ausgesprochen oder angenommen werden muss. Sie stellen sicher, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer genug Zeit haben, um sich auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten.

Die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht sind in Deutschland durch den Gesetzgeber festgelegt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag festgelegt werden. In diesem Fall muss sich die Kündigungsfrist an das gesetzliche Minimum halten.

Das gesetzliche Kündigungsfristen-System in Deutschland ist in zwei Teile unterteilt: die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber und die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer.

Kündigungsfristen für den Arbeitgeber

Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Je länger das Arbeitsverhältnis andauert, desto länger ist die Kündigungsfrist.

Im Allgemeinen beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitgeber bei einem Arbeitsverhältnis von bis zu zwei Jahren einen Monat (beachte aber  vor Ablauf von 2 Jahren Beschäftigungsverhältnis § 622 BGB 4 Wochen zum 15´ten oder zum Monatsende). Bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, wie beispielsweise bei besonders schwerwiegenden Gründen, die eine sofortige Kündigung erfordern.

Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer

Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist in der Regel kürzer als die für den Arbeitgeber. Sie beträgt in der Regel vier Wochen zum 157ten oder zum Ende eines Kalendermonats, § 622 BGB. In einigen Fällen kann die Kündigungsfrist jedoch auch länger sein, wenn es im Arbeitsvertrag festgelegt ist.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer auch in bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung, sofort kündigen können, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Zusätzlich kann es auch Tarifverträge geben, die längere Kündigungsfristen für beide Parteien festlegen. In diesem Fall haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die längeren Fristen einzuhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Kündigungsfristen nicht nur die Zeitdauer betreffen, innerhalb derer eine Kündigung ausgesprochen werden muss, sondern auch den Zeitpunkt, zu dem sie in Kraft treten. In der Regel treten Kündigungsfristen am ersten Tag des Monats in Kraft, in dem die Kündigung ausgesprochen wird.

Es ist wichtig, sich über die geltenden Kündigungsfristen im eigenen Arbeitsverhältnis im Klaren zu sein, um rechtzeitig handeln zu können. Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitsvertrag sorgfältig lesen und gegebenenfalls einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um sicherzustellen, dass sie alle ihre Rechte kennen und geschützt sind.


Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

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