Kündigungsschutz im türkischen Arbeitsrecht

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Was heißt der Kündigungsschutz im türkischen Arbeitsrecht?

Der Kündigungsschutz ist der rechtliche Mindestschutz des Arbeitnehmers im Falle einer fristgemäßen ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. 

Auch Tarifverträge und Arbeitsverträge können verschiedene Regelungen zumKündigungsschutz beinhalten.

Wer ist im Rahmen des persönlichen Geltungsbereichs des Kündigungsschutzes gemäßtürkischem Arbeitsgesetz?

Der Kündigungsschutz gilt für Arbeitnehmer, die unter §18 des türkischen Arbeitsgesetz (tArG)und unter §6 Pressearbeitsgesetz fallen. Dagegen fallen Arbeitgebervertreter in einer bestimmten Position i.S.v. § 18 Abs. 5 tArG nicht unter das Kündigungsschutz. Die sind Arbeitgebervertreter und ihre Hilfskräfte, die das gesamte Unternehmen leiten, sowie Arbeitgebervertreter, die den gesamten Arbeitsplatz leiten und die Befugnis haben, den Arbeitnehmer einzustellen und zu entlassen. 

Habe ich das Recht auf Kündigungsschutz?

Nachstehend können Sie die Informationen zu Voraussetzungen der Kündigungsschutzklagefinden. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt der Kündigungsschutz nach dem tArG nicht, es sei denn, dass im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist.

  • Kleinbetriebsklausel

Wenn Arbeitnehmer in einem Betrieb arbeitet, in dem dreißig oder mehr Arbeitnehmerbeschäftigt sind, d.h. wenn der Betrieb kein Kleinbetrieb ist, kann Arbeitnehmer vom Kündigungsschutz profitieren. 

Hat Arbeitgeber mehr als ein Arbeitsplatz in demselben Wirtschaftszweig, bestimmt die Gesamtzahl der Arbeitnehmer sich nach der an beiden Arbeitsplätze beschäftigten Arbeiteranzahl.

  • Wartezeit länger als sechs Monate

Arbeitnehmer haben Kündigungsschutz, wenn sie in demselben Betrieb oder Unternehmenlänger als sechs Monate tätig sind. 

  • Arbeiten mit unbefristetem Vertrag

Nur Arbeitnehmer, die mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag arbeiten, können vom Kündigungsschutz erfasst werden, unabhängig davon, ob es sich um einen Voll- oderTeilzeitvertrag handelt. 

  • Gerechtfertigter Gründe für eine ordentliche Kündigung

Im §18 des tArG ist vorgesehen, dass die Verpflichtung „auf einem gültigen Grund beruhen muss, der sich aus der Kompetenz oder dem Verhalten des Arbeitnehmers oder den Anforderungen des Unternehmens, Arbeitsplatzes oder der Arbeit ergibtHier ist zu betonen, dass die Beweislast für das Vorliegen eines gültigen Grundes beim Arbeitgeber liegt.

Welche verfahrensrechtliche Besonderheiten gibt es im Rahmen der Kündigungsschutzklage?

  • Zwangsmediation gemäß dem Gesetz Nr. 7036 

Für die Geltendmachung seiner Behauptungen in einer Kündigungsschutzklage, die bzgl. der unbegründeten Kündigung oder des ungültigen Grundes sind, muss der Arbeitnehmer sich zunächst innerhalb eines Monats nach Zustellung der Kündigung an den Mediator wenden.

Was sind die Rechtsfolge der Kündigungsschutzklage?

  • Wiedereinstellung des Arbeitnehmers oder
  • Abfindungszahlung wegen der Nichtwiedereinstellung in Höhe des Monatslohns von vier bis zu acht Monaten
  • Bezahlung der fälligen Löhne
  • Sonstige Ansprüche während der Arbeitslosigkeit bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtshofs

Wird die Kündigung vom Gericht als unwirksam erklärt, ist der Arbeitgeber auf Wiedereinstellung des Arbeitnehmers innerhalb eines Monats verpflichtet. 

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer nach seinem Antrag entweder innerhalb eines Monatszur Arbeit einladen oder den Arbeitsvertrag durch Zahlung der Rechtsfolgen einer Kündigungsschutzklage kündigen. 

Gerne beraten wir Sie im Falle einer Kündigungsschutzklage über Ihre Rechte und Ihre möglichen Erfolgsaussichten.

verfasst von Melike Sevim

Foto(s): https://www.ihk-muenchen.de/

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